piwik no script img

Archiv-Artikel

in kürze UMZUG Abmeldepflicht entfällt

Wer innerhalb Deutschlands umzieht, muss sich nicht mehr bei der Behörde abmelden. Die Regelung gilt ab 1. Juni, teilte die Senatsinnenverwaltung mit. Die Zuzugsbehörde leitet nach der Anmeldung die Daten an den früheren Wohnort weiter. Zudem braucht man beim Anmelden nicht mehr die Bestätigung des Vermieters. (dpa)