: Abgeordnete sind keine Rentner
Die Mitglieder des Abgeordnetenhauses können nach einem Urteil des Sozialgerichts keine vorzeitige Altersrente bekommen. „Das Rentenprivileg für Parlamentarier ist verfassungswidrig“, urteilte das Gericht gestern. Die Diäten überschritten die gesetzliche Hinzuverdienstgrenze um ein Vielfaches. Abgeordnetendiäten und Einkünfte von Arbeitnehmern müssten gleich behandelt werden, hieß es. Mit der Entscheidung wurde die Klage einer Abgeordneten abgewiesen, die mit 63 Jahren eine Altersrente für Frauen beantragt hatte. Zu diesem Zeitpunkt bezog sie laut Gericht monatliche Diäten von 5.162 Mark brutto sowie eine steuerfreie Kostenpauschale von 1.530 Mark. Nach dem Rentenrecht sei ein Anspruch auf vorzeitige Rente aber bei einem Zuverdienst von 630 Mark ausgeschlossen. DPA
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