: Ab heute tätig: DDR-Kartellamt
■ Kartellgesetze für Anfang Mai erwartet / Untersagung von Monopolbildungen durch Joint-ventures auch im Nachhinein möglich / Mitarbeiter aus dem Bundeskartellamt sollen helfen
Berlin (ap) - Die DDR will möglichst bis Anfang Mai Kartellgesetze zur Verhinderung von Monopolen erarbeiten. Bereits abgeschlossene Verträge über Gemeinschaftsunternehmen sollen dann im Nachhinein auf ihre Wettbewerbsgefährdung überprüft werden. Das erklärte der Ostberliner Regierungsbeauftragte Gunter Halm am Dienstag in einem Interview der DDR-Nachrichtenagentur 'adn‘. Das ähnlich dem Bundeskartellamt arbeitende neue Amt für Wettbewerbsschutz wird, seinen Worten zufolge, bereits am heutigen Mittwoch in Ost-Berlin seine Arbeit aufnehmen.
Halm warnte nachdrücklich davor, durch die Erblast der zentralgeleiteten Kombinate von einer Monopolisierung in eine andere überzugehen.
Mit Blick auf geplante deutsch-deutsche „Elefantenhochzeiten“, wie die zwischen Interflug und Lufthansa, Staatlicher Versicherung und Allianz AG, versicherte Halm: „Wir werden alles tun, um das sich entwickelnde Pflänzchen der Marktwirtschaft nicht zertreten zu lassen.“ Die Zementierung wettbewerbsbehindernder Strukturen müsse verhindert werden. Es gehe um Chancengleichheit für alle, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen.
Als einzigen Unterschied zum Bundeskartellamt in West -Berlin nannte der Regierungsbeauftragte den Verzicht auf ein zwingendes Fusionsverbot. Damit solle ausländischen Unternehmen der Zugang zum DDR-Markt erleichtert werden. Unter Beachtung gültiger Gesetze könne in der DDR jeder mit jedem fusionieren, solange der Wettbewerb nicht eingeschränkt werde. Für die Ostberliner Behörde sind seinen Angaben zufolge ein oder zwei bundesdeutsche Mitarbeiter im Gespräch.
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