ATOMAUSSTIEG : EnBW klagt nicht mit in Karlsruhe
KARLSRUHE | Der drittgrößte deutsche Energieversorger EnBW will sich der Verfassungsbeschwerde der anderen großen Stromkonzerne nicht anschließen. Der Stromkonzern begründete den Verzicht gestern damit, dass er mit mehr als 98 Prozent im Besitz der öffentlichen Hand sei und es ihm deswegen an der Grundrechtsfähigkeit fehle. Eine Verfassungsbeschwerde sei deswegen unzulässig. Eon, RWE und Vattenfall haben sich bereits zur Klage entschlossen und machen Schadenersatz in Milliardenhöhe geltend. (dapd)