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ASJ kritisiert Änderung bei Artikel 16

Um überführte Drogendealer auch während eines laufenden Asylverfahrens abzuschieben, muß man den Artikel 16 des Grundgesetzes nicht ändern. Mit dieser Meinung widersprach gestern der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen, Wolfgang Grotheer, Wirtschaftssenator Claus Jäger. Jäger hatte im taz-Gespräch erklärt, daß er für eine Änderung des Asylartikels im Grundgesetz sei, wenn dadurch Drogendealer schneller abgeschoben werden könnten. Grotheer wies nun darauf hin, daß jedes Verwaltungsgericht bei Feststellung einer schweren Straftat die Abschiebung auch während eines laufenden Asylverfahrens anordnen könne. taz

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