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Archiv-Artikel

ARGENTINIEN Neues Mediengesetz

Von juev

BUENOS AIRES | Ein Gericht hat die Frist für die von der Clarín-Gruppe erwirkte einstweilige Verfügung gegen zwei Gesetzesparagrafen im geplanten neuen Mediengesetz verlängert. Die Frist endete am 7. Dezember. Das Gericht befand jedoch, der Oberste Gerichtshof müsse über die Verfassungskonformität entscheiden. Die Clarín-Gruppe begrüßte den Richterspruch, der zuständige Regierungsbeamte Martín Sabbatella sprach von einem „Schandurteil“. (juev)