ARBEITSMINISTERIN ANDREA NAHLES : Mindestlohngesetz wird nicht geändert
BERLIN | Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles lehnt gesetzlich Korrekturen an der Einführung des Mindestlohns von 8,50 Euro ab, hält sich aber Nachbesserungen auf anderem Wege offen. „Eine Änderung des Mindestlohngesetzes kann ich zurzeit nicht als erforderlich ausmachen“, sagte die SPD-Politikerin gestern. Sie werde den Koalitionsspitzen von Union und SPD nächste Woche einen umfassenden Bericht zum Stand der Umsetzung des seit Jahresanfang geltenden Mindestlohngesetzes geben. „Da, wo es aus unserer Sicht Sinn macht, werden wir auch Hinweise geben, Klarstellungen, Lösungen aufzeigen.“
Ein Großteil der von Teilen der Wirtschaft und der Union kritisierten Vorschriften zum Mindestlohn ist nicht per Gesetz, sondern in Verordnungen geregelt. Dies gilt etwa für die Einkommensgrenze von 2.958 Euro, bis zu der in neun besonders für Schwarzarbeit anfälligen Branchen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dokumentiert werden müssen. Arbeitgeber und Teile der Union fordern eine Absenkung dieser Schwelle, damit weniger Beschäftigte betroffen wären. (rtr)