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Archiv-Artikel

ARBEITSGERICHT NS-Vergleich führt zu fristloser Kündigung

FRANKFURT/MAIN | Wer die Zustände an seinem Arbeitsplatz mit denen des Dritten Reichs vergleicht, kann fristlos gekündigt werden, entschied das Hessische Landesarbeitsgericht. Ein 47-jähriger Fahrzeugführer hatte nach über 30 Jahren Tätigkeit für seinen Arbeitgeber von diesem eine Kündigung bekommen und dagegen geklagt. Vor Gericht sagte der Kläger im Beisein des Arbeitgebers, dass dieser „wie gedruckt“ lüge und mit Menschen derart umgehe, dass er sich als Arbeitnehmer vorkomme „wie im Dritten Reich“. (dapd)