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AOK: Die Rezept-gebühren werden steigen

Ab dem 1.1.1997 erhöhen sich die Rezeptgebühren auf vier, sechs und acht Mark. Das berichtet die AOK. Noch teurer wird es für Patienten, wenn ihnen ein Medikament mit Festbetragsregelung verschrieben wird, dessen Kosten den festgelegten Betrag überschreiten. Die Patienten müssen diese Differenz selbst zahlen. In der Regel können Ärzte auch ein anderes Präparat verschreiben, um solche Patientenbeteiligungen zu vermeiden. Zuzahlungen zu ärztlich verschriebenen Medikamenten sind gesetzlich vorgeschrieben. Ihre Höhe richtet sich nach der Packungsgröße und beträgt derzeit pro Packung drei, fünf oder sieben Mark. taz

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