piwik no script img

■ Berliner TelegrammABM und MpA nur noch für Langzeitarbeitslose

Seit Anfang Juli werden nur noch Langzeitarbeitslose in öffentlich geförderte Beschäftigung übernommen. In Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) wird nur noch überwiesen, wer innerhalb der vergangenen achtzehn Monate zwölf (bisher sechs) Monate arbeitslos, war, wie das Landesarbeitsamt mitteilte. Auch in Maßnahmen der produktiven Arbeitsförderung (MpA) sollen vorrangig die beschäftigt werden, die vorher Arbeitslosenhilfe bezogen hatten. Ziel sei es, die Chancen der Betroffenen zu verbessern, auf dem Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen. Die neue Regelung nach dem Arbeitslosenhilfe-Reformgesetz gilt ab sofort. Sie wird angewendet, wenn Beschäftigungsverhältnisse in ABM oder MpA auslaufen und neu besetzt werden oder wenn Arbeitslose in neubewilligte Maßnahmen vermittelt werden. ADN

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen