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■ GUT ZU WISSENABM statt ZDL

Wegen der Verkürzung des Zivildienstes werden künftig im sozialen Bereich eine Reihe von Arbeiten, die von Zivildienstleistenden wahrgenommen wurden, nicht mehr fortgeführt werden können, teilt das Arbeitsamt mit. Diese Arbeiten können jetzt zum Teil als ABM-Maßnahmen weitergeführt werden, wenn sie inhaltlich den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen und qualifizierte Arbeitslose dafür zur Verfügung stehen.

Nähere Informationen erteilt das ABM-Büro des Arbeitsamtes unter Tel. 3077-1013

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