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Archiv-Artikel

ABBUCHUNG PLATZT Germanwings zu teuer

Germanwings darf Kunden nicht 50 Euro Bearbeitungsgebühr für Rücklastschriften berechnen. Das Landgericht Dortmund gab der Verbraucherzentrale NRW recht. Der Personalaufwand des Billigfliegers stelle keinen Schaden dar, den der Kunde erstatten müsse, wies das Gericht die Argumente der Airline zurück. Az. 8 O 55/06 (ap)