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■ A. AntonioZuwenig Tatverdacht

Frankfurt/Oder (dpa) – Drei Eberswalder Polizisten müssen sich vorerst nicht für ihr offenbar tatenloses Zusehen bei dem tödlichen Anschlag Rechtsradikaler auf den Angolaner Amadeu Antonio 1990 vor Gericht verantworten. Das Landgericht Frankfurt (Oder) lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen die Männer ab. Zur Begründung hieß es, zur Eröffnung eines Hauptverfahrens fehle es an hinreichendem Tatverdacht. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt legte sofort Beschwerde gegen den Beschluß ein.

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