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90 Sekunden verteidigt

Karlsruhe (dpa/AP) –Die Bundesländer haben vor dem Verfassungsgericht das sogenannte Kurzberichterstattungsrecht verteidigt. Sie argumentierten, die verfassungsrechtliche Rundfunkfreiheit müsse dieses Minimum an Berichterstattung über Sportereignisse sicherstellen. Die Bundesregierung hatte im Interesse der Medienkonzerne gegen die Regelung geklagt, daß TV-Sender 90 Sekunden von einem Spiel kostenlos übertragen dürfen (taz von gestern). Mit einem Urteil wird erst in einigen Monaten gerechnet. WDR-Chef Fritz Pleitgen nannte das Recht einen „unverzichtbaren Notanker“ für die Grundversorgung – vor allem wenn mit dem Pay-TV die Verwertungskette noch länger werde. DFB-Vizepräsident Gerhard Mayer-Vorfelder (CDU) vertrat die Ansicht, Grundversorgung umfasse nicht bewegte Bildern, sondern nur Berichte über den Tabellenstand. Bonns Staatssekretär Manfred Carstens sagte, wenn die breite Öffentlichkeit Sportveranstaltungen am Bildschirm verfolge, dürfe es nicht auf Kosten des verfassungsrechtlichen Eigentumsrechts der Vereine geschehen. Es gehe um eine Abgrenzung der Informationsfreiheit von einem „wachsenden Bedürfnis nach weiterer Kommerzialisierung von sportlichen Ereignissen und Veranstaltungen“.

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