: 800 Mark Geldstrafe für Radi–Aktiv
■ Anti–Atom–Magazin muß für Leserbrief–Abdruck zahlen
Nürnberg (taz) - Der Abdruck eines Leserbriefes kostet den für die Ausgabe zehn des bayerischen Anti–Atom–Magazins Radi Aktiv verantwortlichen Redakteur 800 DM Strafe wegen der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten (Paragraph 111). Der glatte Freispruch der Erstinstanz wurde damit vom Nürnberger Landgericht aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich den Abdruck einer Liste mit den am Bau der WAA beteiligten Firmen zusammen mit der Dokumentation eines Strommast–Anschlages sowie einen Leserbrief beanstandet. Das Amtsgericht jedoch lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens ab. Nach der erfolgreichen Beschwerde der Staatsanwaltschaft erging in erster Instanz ein glatter Freispruch. In der Berufungsinstanz kam es jetzt zur Verurteilung. In dem inkriminierten Leserbrief hatte eine Gruppe „Bessunger Knabenschule“ aus Darmstadt zu bundesweiten dezentralen Widerstandstagen und zum Stromabschalten durch Herausdrehen der Sicherungen aufgerufen. Der Amtsrichterin erschien das Delikt „einer erfolglosen Aufforderung zu einem untauglichen Versuch einer Straftat“ nicht verurteilenswert. Für Richter Römming vom Landgericht erfüllt der Abdruck des Leserbriefs jedoch den Tatbestand des Paragraphen 111, da der auch später in der taz veröffentlichte Brief mittels einer Karikatur (eine Erdkugel an einer brennenden Lunte) und durch grafische Hervorhebungen aufgewertet worden sei. Damit habe sich der Redakteur den strafbaren Inhalt zu eigen gemacht. Im Falle der Firmenliste stellte Römming das Verfahren zum Leidwesen des Staatsanwalts endgültig ein. Bernd Siegel
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