: 8 Euro Mindestlohn für die Abfallwirtschaft
ARBEITSMARKT Tarifausschuss beschließt Lohnuntergrenzen für 170.000 Beschäftigte in drei Branchen, darunter die Großwäschereien. Keine Einigung gibt es für das Wach- und Sicherheitsgewerbe
BERLIN taz | In drei weiteren Branchen wird es künftig flächendeckende Mindestlöhne geben. Darauf einigte sich am Montag der paritätisch von Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern besetzte Tarifausschuss, der beim Bundesarbeitsministerium angesiedelt ist. So werden künftig in der Abfallwirtschaft 8,02 Euro Stundenlohn gezahlt, für einfache Tätigkeiten in speziellen Bergbauarbeiten 11,17 Euro, Facharbeiter dieser Branche erhalten 12,41 Euro. In industriellen Großwäschereien soll es ein monatliches Mindestentgelt von 1.480,74 Euro (West) und 1.393,74 Euro (Ost) geben. Die neuen Mindestlöhne betreffen rund 170.000 Beschäftigte und gelten auch für nicht tarifgebundene Unternehmen.
Mit der Einigung werden zum ersten Mal Mindestlöhne nach dem neugefassten Entsendegesetz vereinbart. Dafür hatten die Tarifpartner der Branchen im Vorfeld Mindestlohn-Tarifverträge abgeschlossen und den Antrag beim Arbeitsministerium gestellt, diese für allgemeinverbindlich erklären zu lassen. Voraussetzung dafür: Der mit sechs Personen besetzte Tarifausschuss musste diesem Antrag mehrheitlich zustimmen. Erst danach kann Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) den Mindestlohn per Rechtsverordnung anordnen.
Das wird allerdings nur für drei der fünf Anträge geschehen, über die der Ausschuss am Montag beraten hat. Keine Einigung erzielten die Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter für die Weiterbildungsbranche und das Wach- und Sicherheitsgewerbe. Im ersten Fall sträubten sich die Arbeitgeber gegen den Mindestlohnantrag, im zweiten versagten die Gewerkschafter ihre Zusage zu einem Tariflohn, den die christliche Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) für die Branche ausgehandelt hatte. „Mit uns sind Hungerlöhne von 6 Euro nicht zu machen“, so DGB-Bundesvorstandsmitglied Claus Matecki. Der DGB will für die Branche einen Mindestlohn von 8,32 Euro durchsetzen. Scholz kann nun das Kabinett beauftragen, für die beiden Branchen ohne Mindestlohneinigung eine Verordnung zu erlassen. EVA VÖLPEL