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5.400 DM für Vobo–Aufruf

Nürnberg (taz) - Wegen „öffentlicher Aufforderung zu Straftaten“ verurteilte das Amtsgericht München den Pressesprecher der Grünen in Bayern, Hans–Peter Buschheuer, zu einer Geldstrafe von 5.400 DM. In einer Broschüre im April 1987 hatte er in einer Grafik mehrere Möglichkeiten zum Volkszählungsboykott aufgezeigt. Der Tip, die Kennziffer aus dem Bogen zu entfernen und diesen unausgefüllt einzuschicken, sei Aufforderung zur Sachbeschädigung.

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