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50.000 Mark Strafe

Bonn (AP/taz) — Wer in Urlaub fährt und vorher noch schnell das hinderliche Ziertier aussetzt oder unversorgt zu Hause läßt, darf mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Mark bestraft werden. Darauf wies das für Tierschutz zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium am Freitag in Bonn hin. Das Ministerium riet, für Haustiere rechtzeitig vor Reisebeginn eine geeignete Unterbringung zu suchen. Die örtlichen Tierschutzvereine helfen gern.

Nach dem Erfolg der AfD bei den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt bangen viele Menschen um die Zukunft, es droht die erste AfD-Regierung. Das wäre eine (weitere) Zäsur für Deutschland. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen