■ Am Rande: 40-Stunden-Woche für Beamte ist rechtmäßig
Koblenz (dpa) – Die seit dem 1. Januar in Rheinland-Pfalz geltende 40-Stunden-Woche für Beamte ist verfassungsgemäß. Das entschied der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz. Die Regelung verletze nicht das Recht der Beamten auf Gleichbehandlung gegenüber den Angestellten im öffentlichen Dienst, die nach wie vor nur 38,5 Stunden pro Woche arbeiten müssen. Beamte und Angestellte seien in ihrem rechtlichen Status schon nicht vergleichbar.
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