■ Am Rande: 40 Jahre studieren ohne Abschluß ist okay
Freiburg (dpa) – Die Universität Freiburg wollte einem 61jährigen, der seit 1957 dort studiert, ohne je einen Abschluß erreicht zu haben, zum Sommersemester 1996 die Rückmeldung verweigern. Zur Begründung hieß es, der Antragsteller betreibe nur ein Scheinstudium. Das Verwaltungsgericht Freiburg hob die Exmatrikulation allerdings auf. Das Universitätsgesetz schreibe nicht vor, daß ein Studium nur mit dem Ziel aufgenommen werden dürfe, es auch abzuschließen, heißt es in dem am Dienstag veröffentlichten Urteil.
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