32 Millionen für vier Jahre Ehe: Can't buy me love

Das Scheidungsdrama zwischen Paul McCartney und Heather Mills ist vorüber. Nach vier Jahren Ehe und zwei Jahren Rosenkrieg einigten sich der Ex-Beatle und Mills vor Gericht auf eine Abfindung.

Heather Mills teilte nach der Verhandlung unzähligen Reportern das Ergebnis mit - während McCartney in einer Limousine davonbrauste. Bild: dpa

London dpa/taz Nach zwei Jahren eines dramatischen Rosenkriegs ist Paul McCartneys Scheidung von dem Ex-Fotomodell Heather Mills am Montag besiegelt und mit einem offiziellen Preis versehen worden: 24,3 Millionen Pfund (rund 32 Millionen Euro) muss der Mitbegründer der Beatles, der als einer der reichsten Popmusiker der Welt gilt, an seine Ex-Frau zahlen. Das legte Familienrichter Hugh Bennett vom Obersten Gericht Englands in London fest.

Mit dem Urteil, gegen das beide Seiten noch Berufung einlegen können, blieb der Richter sehr deutlich unter den ursprünglich von Mills geforderten 125 Millionen Pfund (163 Millionen Euro). Andererseits liegt es aber um rund zehn Millionen Pfund über den laut Gericht zunächst von dem 65-jährigen McCartney angebotenen 15,8 Millionen Pfund. Die 25 Jahre jüngere Mills erklärte nach der mehrstündigen Verhandlung: "Ich bin sehr glücklich mit dieser Entscheidung".

Sie äußerte sich in Begleitung ihrer Schwester sichtlich aufgekratzt und voller Stolz: Sie habe "mit der Macht einer Einzelnen" gewonnen. Jeder anderen Frau in ihrer Lage könne sie nur raten, auf teure Anwälte zu verzichten und ihre Interessen selbst zu verfechten. Mills hatte dem renommierten Anwaltsbüro Mishcon de Reya, das schon Prinzessin Diana bei der Scheidung von Prinz Charles vertreten hatte, im Streit das Mandat entzogen.

"Dadurch habe ich 600 000 Pfund gespart", sagte sie. "Das Geld kann ich gut in Hilfsprojekte stecken." Überhaupt wolle sie einen Teil ihrer Abfindung für verschiedene wohltätige Zwecke ausgeben. Mills, die vor der Ehe bei einem Unfall einen Unterschenkel verloren hatte, engagiert sich für Projekte gegen den Einsatz von Landminen in verschiedenen Kriegen der Dritten Welt sowie gegen das Robbenschlachten in Kanada.

Während McCartney nicht bereit war, mit Reportern zu sprechen, kündigte Mills an, die Veröffentlichung des gesamten Urteils verhindern zu wollen. Der Richter setzte dies aus, bis über einen entsprechenden Antrag entschieden ist. Sie wolle verhindern, dass noch weitere Regelungen für den Unterhalt der gemeinsamen vierjährige Tochter Beatrice "breitgetreten werden". Für sie muss McCartney künftig pro Jahr mindestens 35 000 Pfund zahlen. Zudem soll er die Kosten für ein Kindermädchen und für die Schulbildung tragen.

Über Einzelheiten ihrer Ehe sowie der dazu in dem Verfahren gemachten Angaben haben beide Seiten nach der Festlegung des Gerichtes Stillschweigen zu bewahren. Das könnte McCartney davor bewahren, dass Mills ihre frühere Drohung wahr macht, "unappetitliche" Details der Ehe auszuplaudern.

Zweifel kamen bei der Urteilsbegründung durch Richter Bennett an den tatsächlichen Vermögensverhältnissen von McCartney auf. Bislang wurden sie in Fachkreisen mit schätzungsweise 800 bis 850 Millionen Pfund angegeben. Der Richter sagte, ihm seien für eine derartig hohe Summe "keine Beweise" vorgelegt worden. Er sei von Gesamtvermögenswerten McCartneys in Höhe von rund 400 Millionen Pfund ausgegangen.

Die Verpflichtungen McCartneys gegenüber Mills belaufen sich im Einzelnen auf eine Abschlagszahlung von 16,5 Millionen Pfund. Hinzu kommt, dass sie Vermögenswerte aus der gemeinsamen Ehe in Höhe 7,8 Millionen Pfund behalten darf, so dass die Abfindung für die Ehejahre von 2002 bis zur Trennung im Mai 2006 sich insgesamt auf 24,3 Millionen Pfund beläuft.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.