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25.000 Mark für totes Sperma

Karlsruhe (dpa/taz) – Ein Schmerzensgeld von 25.000 Mark muß die Uni-Klinik Marburg einem Mann zahlen, dessen konserviertes Sperma sie irrtümlich vernichtet hatte. Der Kläger hatte von ihm stammendes Sperma tieffrieren und einlagern lassen – wissend, daß er nach einer Harnblasen- Operation unfruchtbar sein würde. Damit wollte er sich vorbehalten, eigene Nachkommen zu haben. Die Sperma-Konserve wurde jedoch 1989 vernichtet: Die Klinik hatte aus Kapazitätsgründen die Betroffenen um Erlaubnis gebeten, die Konserven aussondern zu dürfen. Ein abschlägiges Schreiben war der Klinik zwar zugegangen, jedoch nicht an die Verantwortlichen weitergeleitet worden. Der Kläger hatte von der Klinik die Zahlung eines Schmerzensgeldes mit der Begründung verlangt, ihm sei jede Möglichkeit auf Nachkommenschaft genommen und schwerwiegend in sein Persönlichkeitsrecht eingegriffen worden.

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