: 24-Stunden-Frist bei Bagetellunfällen
Bonn (taz) – Über Parteigrenzen hinweg haben sich gestern Rechtspolitiker bei der Entkriminalisierung von Bagatelltätern einen Schritt vorangewagt. Eine geplante Gesetzesänderung sieht vor, daß jemand, der einen Bagatellunfall verursacht und wegfährt, nicht mehr zwingend wegen Fahrerflucht bestraft werden muß – zumindest, wenn er sich innerhalb von 24 Stunden freiwillig meldet. Und weil der Schreck nicht größer ist, wenn man ein parkendes statt eines fahrenden Autos anfährt, wird die Einschränkung „außerhalb des fließenden Verkehrs“ gestrichen.
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