: 20. Förderpreis Bildende Kunst
Zum 20. Mal vergibt der Kultursenator den Bremer Förderpreis für Bildende Kunst, der mit 10.000 Mark dotiert ist. Teilnehmen können KünstlerInnen der Jahrgänge 1956-71, die ihren Wohnsitz im Lande Bremen oder im näheren Einzugsbereich haben. BewerberInnen müssen ihre Werke in Form von Dias (maximal 10; Ausnahme: Film, Video, Performance: max. drei Arbeiten) einreichen. Der oder die PreisträgerIn erhält für eine Einzelausstellung einen Katalogzuschuß von 5.000 Mark. Bewerbungsschluß: 18.10., 12 Uhr. Der Ausschreibungstext kann bei der Kulturbehörde (Herdentorsteinweg 7, 6. Etage, Geschäftsstelle) und in der Städtischen Galerie im Buntentor (Buntentorsteinweg 112) abgeholt werden. Info: Karola Werner, taz
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