: 17jähriger bleibt im Knast
■ Eineinhalb Jahre Abschiebehaft für togolesischen Jugendlichen
Ein halbes Jahr sitzt ein 17jähriger Togolese schon in der Abschiebehaft der JVA Hameln, nun soll er noch ein weiteres Jahr absitzen, wenn es nach dem Amtsgericht in Goslar geht. Der junge Mann verschweige seine wahre Herkunft. So einer würde sich ohne Haft der Abschiebung entziehen, und erfahrungsgemäß benötige die Ausländerbehörde mehrere Monate, einen Paß für die Ausreise zu besorgen, so die Urteilsbegründung. Das übertrifft „an Zynismus und Gefühllosigkeit alles bisher Dagewesene“, kommentierte gestern Kai Weber vom niedersächsische Flüchtlingsrate. Eine Sozialarbeiterin berichtete, der junge Mann habe nun „jeglichen Lebensmut verloren“.
Das Bundesamt hatte den Asylantrag des Jugendlichen im letzten Jahr abgelehnt. Und der hatte die Ausreisefrist verstreichen lassen. Daraufhin hatte die Goslaer Ausländerbehörde Abschiebehaft durchgesetzt. Einziger Knastgrund: Die mutmaßlich falsche Nationalität. Einzige Quelle für die Vermutung ist die Bonner Botschaft in Togo. Die konnte die Identität des jungen Mannes nicht bestätigen. Der beharrt darauf, Togolese zu sein. Nach zehn Jahren in Liberia sei er als Zwölfjähriger zurückgekommen. Im Alter von 16 Jahren sei er wegen der anhaltenden Unruhen geflohen. epd/taz
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