: 17 Milliarden für DDR-Enteignete
■ Entschädigungsregelung Niederlage für Waigel: Haushalt mit 10 Milliarden belastet
Bonn (dpa) – Nach gut einjährigem Koalitionsstreit über Vermögensabgabe und Entschädigung in der Ex-DDR ist offenbar am Freitag der Durchbruch gelungen. Wer in der DDR sein Vermögen durch Enteignung verloren hatte, soll nicht durch andere Grundstücke, sondern bis zum Jahr 2004 voll durch Geldleistungen entschädigt werden. Dazu werden etwa 17 Milliarden Mark bereitgestellt, gut fünf Milliarden Mark mehr als zunächst vorgesehen, erfuhr dpa nach einer Koalitionsexpertenrunde unter Leitung von Kanzleramtschef Friedrich Bohl (CDU). Die zunächst geplante Vermögensabgabe entfällt.
Der einzelne soll ein Zertifikat, eine Schuldverschreibung, erhalten, die er bereits vor 2004 bei Banken einlösen kann. Dann muß er allerdings einen Zinsverlust in Kauf nehmen. Im Interesse der Entschädigten wurden höhere Verkehrswerte angesetzt, so daß sich das Gesamtvolumen erhöht.
Da zugleich die Vermögensabgabe im Umfang von 3,4 Milliarden Mark entfällt, die diejenigen zahlen sollten, die ihre Immobilien in den neuen Ländern zurückerhalten, bleibt – nach Gegenrechnung von Mittelrückflüssen aus dem bereits gewährten Lastenausgleich und aus Treuhanderlösen – eine Differenz von etwa zehn Milliarden Mark übrig. Sie soll – verteilt auf einige Jahre – aus dem Bundeshaushalt aufgebracht werden. Finanzminister Waigel (CSU) hat sich damit im juristischen und finanziellen Interessengeflecht nicht durchsetzen können. Er hatte nur eine haushaltsneutrale Lösung gewollt und nur einem in sich geschlossenen Entschädigungssystem zustimmen wollen.
Angeblich soll die gefundene Lösung auch die Interessen der neuen Länder wahren. Die Ergebnisse dürften Anfang der kommenden Woche nochmals in der Koalition beraten werden. Ein Teil des Entwurfes, wie die Entschädigung von in den neuen Ländern lebenden Vertriebenen, war bereits ausgekoppelt und in ein eigenes Gesetz gebracht worden.
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