■ STATUS QUO: 1.500 Anträge übernommen
Erfurt. Thüringen hat nach der Vereinigung 1.500 Anträge auf Erwerb der DDR-Staatsbürgerschaft übernommen, die im DDR-Innenministerium vorlagen. Sie werden seit dem 3. Oktober 1990 nach dem bundesdeutschen Staatsangehörigkeitsrecht bearbeitet. Wie das Thüringer Innenministerium jetzt mitteilte, sind einige der Fälle inzwischen positiv abgeschlossen. Nach dem jetzt geltenden Recht gibt es unter anderem bei deutscher Volkszugehörigkeit einen Rechtsanspruch auf das Erlangen der deutschen Staatsangehörigkeit. Entschieden wird über diese Einbürgerungsanträge in der für den Wohnsitz des Antragsstellers zuständige Kreisbehörde. Erfolgt die Einbürgerung aufgrund einer Ermessensentscheidung, ist bis zum Aufbau eines Landesverwaltungsamtes das Thüringer Innenministerium zuständig.
TREUHAND
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