piwik no script img

129(a)–Verfahren eingeleitet

München (taz) - Gegen neun Frauen, die zusammen mit anderen Personen am Donnerstag letzter Woche das Münchner SPD– Büro besetzt hatten, hat die Staatsanwaltschaft mittlerweile ein Ermittlungsverfahren nach Paragraph 129(a), Werben für eine terroristische Vereinigung, eingeleitet. Die Aktion „Solidarität mit der Hafenstraße“ hatte ungefähr zweieinhalb Stunden gedauert, dann riegelte eine Hundertschaft der Bereitschaftspolizei das Gelände zum Landesbüro der Sozialdemokraten ab und die 19 BesetzerInnen wurden zur Aufgabe überredet. Die neun Frauen sollen in der Haftzelle Parolen an die Wand geschmiert und die Matratzen angesengt haben. Der „Anfangsverdacht“ beim Werben für eine terroristische Vereinigung wird damit begründet, daß sich unter den Schmierschritfen eine RAF–Parole befunden habe.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen