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1,2 Millionen Mark für Künstlerinnenprogramm

Berlin. Zur Förderung von Projekten innerhalb des Künstlerinnenprogramms stehen 1993 wie schon im Vorjahr 1,2 Millionen Mark zur Verfügung. Ab 1994 werden zusätzlich zur Projektförderung pro Halbjahr voraussichtlich drei dreimonatige, fünf sechsmonatige und sieben neunmonatige Stipendien vergeben werden. Die Termine für die Anträge zum Künstlerinnenprogramm bei der Senatsverwaltung für Kulturelle Angelegenheiten (Europa Center, 1000 Berlin 30) sind jeweils der 30.September für das erste Halbjahr des folgenden Jahres und der 1.März für das zweite Halbjahr des laufenden Jahres.

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