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10.500 Mark Strafe wegen Mietwucher

■ „Signalwirkung“: Eimsbüttler Bezirksamt verhängt fünfstelliges Bußgeld

Die Strafe soll Signalwirkung haben. Weil der Hauseigentümer Gerhard D.* seinen MieterInnen Wuchermieten abknöpfte, soll er nun kräftig blechen. Das Einwohneramt Eimsbüttel verhängte gegen ihn ein Bußgeld von 10.500 Mark. „Der höchste Bußgeldbescheid, den wir je in einem solchen Fall ausgestellt haben“, verrät Wilfried Rüttinger vom Einwohneramt.

Drei Wohnungen eines Eimsbüttler Altbaus hatte Gerhard D. jahrelang zu Mammut-Preisen vermietet. Statt 13 bis 14 Mark Netto-Kaltmiete pro Quadratmeter, die der Hausbesitzer nach Auffassung des Einwohneramtes hätte verlangen dürfen, kassierte er mal 16, mal 22 Mark. Insgesamt 30.000 Mark mehr als erlaubt knöpfte Gerhard D. so seinen Mietern ab. Den wurde es schließlich zu bunt, sie wandten sich hilfesuchend an die Eimsbüttler Behörde.

Zwei Jahre lang ermittelten die Behördenmitarbeiter den Sachverhalt, bevor sie den blauen Bußgeld-Brief abschickten. Alle Versuche des Einwohneramts, Gerhard D. dazu zu bewegen, freiwillig seine Mietforderungen zu reduzieren, scheiterten: Der Vermieter war laut Einwohneramt „äußerst uneinsichtig“. Daß Gerhard D. das Strafgeld anstandslos zahlen wird, ist deshalb wenig wahrscheinlich. Die Einspruchsfrist gegen den Bescheid läuft noch, vermutlich muß das Amtsgericht entscheiden.

Pikanterie am Rande: Die Gelder, um die Gerhard D. seine Mieter prellte, werden diese wohl kaum zurückerhalten. Zwar wurde der Vermieter vom Einwohneramt verpflichtet, „den durch überhöhte Miete erzielten Mehrbetrag von rund 30.000 Mark“ abzuführen. Doch statt zurück zu den Geschädigten soll das Geld „in die Staatskasse“ fließen. Die MieterInnen bluten, verdienen aber tut der Spekulant oder die Stadt. Marco Carini

*Name geändert

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