piwik no script img

Archiv-Artikel

Begnadigung oder Genickschuss?

TODESSTRAFE Die Hinrichtung zweier mutmaßlicher Attentäter in Weißrussland im vergangenen März ist im Westen auf heftige Kritik gestoßen – zu Unrecht

Kurzer Prozess

■ Am 11. April 2011 detonierte in einer U-Bahn-Station in der weißrussischen Hauptstadt Minsk eine Bombe. Bei dem Anschlag wurden 15 Menschen getötet und rund 300 verletzt. Die Schuldigen waren schnell dingfest gemacht: Dmitri Konowalow und Wladislaw Kowaljow. Den 26-jährigen Männern wurden außer dem Attentat in Minsk auch zwei Anschläge in der Stadt Witebsk 2005 sowie ein Anschlag im Juli 2008 bei Feiern zum Unabhängigkeitstag in Minsk zu Last gelegt. Ende November 2011 verurteilte der Oberste Gerichtshof die beiden zum Tode. Das Verfahren war von Anfang an eine Farce. So hatte sich die Anklage auf ein Geständnis der Angeklagten berufen, jedoch keine Beweise präsentieren können. Zudem hatte Dmitri Konowalow in einem Video Foltervorwürfe gegen die Ermittler erhoben und sein Geständnis teilweise widerrufen. Der Fall löste auch in Weißrussland eine Welle der Solidarität mit Konowalow und Kowaljow aus. 270.000 Menschen unterschrieben einen Appell, das Urteil nicht zu vollstrecken. Im März 2012 wurden die beiden Männer dennoch hingerichtet. (bo)

VON LIZA KRASAVTCEVA

Dass in einigen Ländern immer noch die Todesstrafe angewandt wird, ist immer wieder Gegenstand hitziger Debatten. Dabei ist nicht einmal die kleinste Annäherung der gegensätzlichen Standpunkte zu erkennen. Im internationalen Strafrecht bleibt die Todesstrafe ein strittiges Moment – auf der rechtlichen wie auch auf der ethischen Ebene.

Das einzige Land in Europa, in dem bis heute die Todesstrafe vollstreckt wird, ist Weißrussland. Dabei ist es sehr überraschend, dass nicht überall in Europa diese Art der Bestrafung offiziell abgeschafft ist – zum Beispiel in Deutschland. Hier ein Zitat aus der Verfassung des Bundeslandes Hessen: „Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen und beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.“ In Deutschland hat die Bundesgesetzgebung Vorrang vor der Gesetzgebung der einzelnen Bundesländer. Da im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland steht, dass die Todesstrafe abgeschafft ist, verliert Artikel 21 der Hessischen Verfassung seine Gültigkeit und kann folglich nicht angewandt werden.

Heute ist Deutschland einer der weltweit entschiedensten Gegner der Todesstrafe. So wie die Europäische Union (EU) äußert sich auch Berlin kritisch zu Fragen der Bestrafung in Weißrussland. Jedoch auch in anderen Ländern, wie China, den USA, Iran, Irak und Saudi-Arabien, werden Menschen zum Tode verurteilt und hingerichtet. Vielleicht ist die EU bestürzt darüber, dass das kleine Weißrussland in dieser Frage in einer Linie mit den USA steht? Aber warum empört sich die EU dann nicht so lautstark, wenn es um Fakten in diesen anderen Ländern geht?

Leider sind die Debatten über Leben und Tod derer, die alle Grenzen des Möglichen überschritten haben, alles andere als philosophisch. Sie sind politischer Natur.

Am 26. März 2012 wurden in Minsk Wladislaw Kowaljow und Dmitri Konowalow hingerichtet, beide 25 Jahre alt und aus der Stadt Witebsk. Sie waren zur Höchststrafe (durch Erschießen) verurteilt worden, weil sie für schuldig befunden worden waren, Anschläge in Minsk und Witebsk organisiert zu haben. Konowalow und seine Mutter hatten sich an Präsident Alexander Lukaschenko mit der Bitte um Begnadigung gewandt, jedoch wurde dieses Gesuch abgelehnt.

Die Erschießung von Konowalow und Kowaljow löste in ganz Europa einen Sturm der Entrüstung aus. Die Exekution wurde einhellig verurteilt – von der für die Außenpolitik der EU Verantwortlichen, Catherine Ashton, dem deutschen Außenminister Guido Westerwelle, dem Chef des Bundeskanzleramtes, Ronald Pofalla, sowie einer ganzen Reihe weiterer Vertreter internationaler Organisationen.

Der Generalsekretär des Europarats, Thorbjørn Jagland, rief die weißrussische Staatsmacht dazu auf, die Todesurteile über Dmitri Konowalow und Wladislaw Kowaljow aufzuheben. „Das Verbrechen, dessen sie schuldig gesprochen wurden, war barbarisch, ihre Bestrafung sollte aber nicht genauso sein. Weißrussland ist das einzige Land in Europa, wo Menschen noch auf diese Art und Weise bestraft werden. Ich rufe die Regierung dazu auf, sofort ein Moratorium über die Höchststrafe zu verhängen. Die Opfer und Familien derer, die am 11. April getötet oder verletzt wurden, verdienen Gerechtigkeit, jedoch keine Rache“, unterstrich Jagland.

Der Pressesprecher des weißrussischen Innenministeriums, Andrej Sawinych, kommentierte die Erklärung des Eurorates zur Verhängung der Todesstrafe wie folgt: Die Position der Regierung zur Todesstrafe sei die Position des ganzen Landes, daher würden sich weitere Kommentare erübrigen.

Nun ist es ja immer sehr einfach, über diejenigen zu urteilen, die an diesem für die ganze Republik schicksalhaften Tag nicht „an dem Ort“ waren, wo 15 Menschen umkamen und Hunderte verletzt wurden. Wieso beeindrucken die europäischen Politiker diese Zahlen nicht? Ist es wirklich so, dass für sie das Recht auf Leben zweier Terroristen, die nicht nur einen Terroranschlag organisiert haben, mehr zählt als das Leben unschuldig getöteter Weißrussen, als die Tränen ihrer Verwandten und Freunde und die Gesundheit von dreihundert Verletzten, die moralisch und physisch gebrochen sind? Und dabei geht es noch nicht einmal um die Anschläge in Witebsk.

Wenn man nicht selbst betroffen ist, ist alles immer leichter. Wie können die europäischen Politiker wissen, was besser für Weißrussland ist, vor allem in einer für das Land so schmerzlichen Angelegenheit? Hier sei daran erinnert, dass diese Politiker sogar auf die Frage, ob die Visapflicht aufgehoben werden solle, einfach antworten, dass über diese Fragen in den jeweiligen Ländern entschieden werden müsse. Warum mischen sie sich so dreist in Fragen der Rechtsprechung ein – in einen Bereich, über den nur in einem Land entschieden werden sollte?

Wenn man die Todesstrafe vom religiösen Standpunkt aus betrachtet, kommt einem sofort eines der Gebote in den Sinn: „Du sollst nicht töten“. Davon haben sich die Terroristen offensichtlich nicht leiten lassen, als sie sich auf das Verbrechen vorbereiteten. Sie haben nicht daran gedacht, dass Menschen sterben würden, die Verwandte und Freunde zurücklassen, sie haben einfach nur ihre eigenen Ziele verfolgt.

Ja, hätte man sie begnadigen und ihnen im Gefängnis vielleicht noch Internet, einen Fernseher, eine weiche Matratze und drei Mahlzeiten pro Tag zur Verfügung stellen sollen? Und was weiter? Jeder sollte bekommen, was er verdient. Ja, jeder hat das Recht auf Leben, und das muss respektiert werden. Bis zu einem gewissen Punkt: Wenn du jemandem das Leben genommen hast, dann sei bitte so gut, und gib auch deins dafür. Das ist die ganze Politik.Hinweis: Beiträge der GastautorInnen des Osteuropaworkshops spiegeln nicht die Meinung der taz-Redaktion wieder.