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... dem Biss Anerkennung

Eine Lehrerin wird auf einer Klassenfahrt von einer Zecke gebissen. Ihr Problem? Oder ein Dienstunfall? Die Lehrerin musste für die Klärung dieser Frage durch alle Instanzen.

Fast acht Jahre lang hat eine Lehrerin aus Soltau geklagt. Sie wollte nicht einsehen, dass ein Zeckenbiss auf einer Klassenfahrt allein ihr Problem sein soll. Denn so sah es ihr Arbeitgeber.

Dabei ging es um keine Kleinigkeit: Die Zecke war infiziert und übertrug Borreliose. Es traf die arme Frau so schwer, dass sie zehn Monate lang krankgeschrieben werden musste.

Und wie das vor Gericht so ist, muss man zuweilen Durchhaltevermögen besitzen, um zu seinem Recht zu kommen: Am Donnerstag bestätigte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig schließlich doch die Ansicht der 57-Jährigen und sicherte ihr damit den Anspruch auf die Unfallfürsorge für Beamte. (Az.: BVerwG 2 C 81.08)

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