… DER SENAT? : Hundehalter an die Leine nehmen
In der legendären Berliner Luft liegt nicht selten ein unappetitlicher Duft. Vor allem wenn es länger trocken war und der Regen viel Schmutz von den Bürgersteigen wäscht, riecht es allerorten nach Hundescheiße. Man kommt dann leicht auf den Gedanken, dass das Wort „Köter“ auf „Kot“ zurückgehen muss. Was so nicht stimmt: „Köter“ hängt mit der Bezeichnung der früheren Kleinbauern zusammen, die in „Katen“ wohnten und kleine Hunde hatten, weiß das schlaue Internet.
Der Senat jedenfalls will den Tretminen, diesem eher unfreiwilligen Berliner Markenzeichen, den Kampf ansagen. Neben einer generellen Leinenpflicht sollen Hundehalter in Zukunft immer sogenannte Kotbeutel beim Gassigehen mit sich führen. Also Plastiktüten, mit denen sie die Haufen entsorgen können. Das geht aus der Antwort der Verbraucherschutzverwaltung auf eine Kleine Anfrage der SPD hervor. Derzeit befinde sich die Überarbeitung des Hundegesetzes noch in der Abstimmung.
Zwar ist es schon jetzt verboten, die Verdauungsreste des eigenen Vierbeiners nicht wegzuputzen. Doch es ist gar nicht so leicht zu beweisen, welcher Haufen aus welchem Hintern stammt. Was dazu führt, dass viele Berliner das Verbot nicht ernst nehmen. Ob man eine Tüte dabeihat, können die Ordnungsamtsmitarbeiter viel leichter kontrollieren – auch wenn nicht garantiert ist, dass man sie auch benutzt.
Dem Senat ist es offenbar ernst mit seiner Offensive. Für Verstöße gibt es nicht nur einen Anschiss. Sie sollen künftig als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, für die das Gesetz Bußgelder bis zu 10.000 Euro vorsieht. Wie teuer die Hundebesitzer das Wildkoten ihrer Tiere tatsächlich kommen wird, ist unklar. In der Antwort auf die Anfrage heißt es lediglich: „Eine Erhöhung der Höchstgrenze ist nicht vorgesehen.“ ALL Foto: taz