: § 218: Ünnötiges Beratungsgesetz
■ JuristInnen sprechen sich gegen geplantes Beratungsgesetz aus / DGB–Frauen fordern energischen Widerstand
Bonn/Bad Boll (taz/dpa) - Als „unnötig und überflüssig“ bezeichneten Juristinnen und Juristen auf einer Tagung in der Evangelischen Akademie Bad Boll (Kreis Göppingen) am Wochenende das geplante neue Beratungsgesetz zum Paragraphen 218. In einer auf der Tagung verabschiedeten Erklärung wurde davor gewarnt, legale Schwangerschaftsabbrüche durch den „Aufbau weiterer Hindernisse“ zu erschweren. Das geplante Beratungsgesetz, das die bislang geübte Praxis bei Abtreibungen erschweren soll, verursacht nach Ansicht der JuristInnen die Gefahr, „daß Frauen in die Illegalität getrieben werden und ihr Leben und ihre Gesundheit gefährden“. Hilde Just, Bundesfrauensekretärin der Gewerkschaft ÖTV, forderte am Samstag in Bonn, daß der Deutsche Gewerkschaftsbund gegen das geplante Beratungsgesetz „energischen Widerstand leisten“ solle. Auf einer vom DGB einberufenen Tagung äußerten Funktionärinnen aus den Einzelgewerkschaften ihren Unmut darüber, daß der DGB–Bundesvorstand offenbar nicht bereit ist, eine breite Widerstandsbewegung gegen das Beratungsgesetz zu organisieren. Das geplante Gesetz sei ein „zentraler Angriff auf die Identität der Frau“, sagte die hessische IG–Metall–Funktionärin Karin Marckwald. Die hessischen Gewerkschafterinnen fordern bundesweite Protestaktionen des DGB, wenn das Gesetz, wie geplant, im Spätherbst im Bundestag eingebracht wird. Deutlichen Unmut der rund 100 Funktionärinnen rief Irmgard Blättel, im geschäftsführenden DGB–Bundesvorstand für Frauen zuständig und CDU– Mitglied, hervor, als sie betonte, der Deutsche Gewerkschaftsbund sei eine pluralistische Organisation, die jedem die Gewissensentscheidung in dieser Frage freistelle.
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