■ ABTREIBUNG: § 218: Süssmuth will Leben schützen
Berlin (afp/taz) — Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth hat auf einer Tagung der Evangelischen Akademie in Tutzing erneut ihr Konzept eines „Dritten Weges“ zwischen Fristen- und Indikationsregelung bekräftigt und ihren Gesetzentwurf zum „Schutz des Lebens“ zur Diskussion gestellt. Danach wird der Frau nach einer Pflichtberatung in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten die letzte Entscheidung über eine Abtreibung zugestanden. Süssmuth meinte, in den kommenden Monaten stehe darüber eine viel heftigere Diskussion an, „die insbesondere für meine Partei zu einer politischen Zerreißprobe führen kann“. Der „Schutz des ungeborenen Lebens“ müsse im Grundgesetz verankert werden und sowohl das ungeborene als auch das behinderte und das sterbende Leben durch eine Ergänzung zu Artikel 2 Absatz 2 des GG dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung unterstellt werden.
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