2016 wurde ein ehemaliger SS-Wachmann zu fünf Jahren Haft verurteilt. Nun könnte drei weiteren der Prozess gemacht werden – falls sie verhandlungsfähig sind.
Die Verurteilung der Täter ist trotz hohen Alters eine wichtige Geste gegenüber den Opfern. Ahndung muss sein, solange sie noch möglich ist.
Der Auschwitz-Wachmann Reinhold Hanning wird zu fünf Jahren Haft verurteilt. Umfassend geht die Richterin auf die Schrecken des Lagers ein.
Reinhold Hanning habe keine Menschen getötet, geschlagen oder dabei geholfen, sagt die Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Haft gefordert.
Es gibt neue Vorermittlungen gegen Ex-SS-Wachleute. Als Tatbestand könnte bald auch „Vernichtung durch die Lebensverhältnisse“ gelten.
Weitere Zeugen sagen im Detmolder Prozess über den Alltag in Auschwitz aus. Eine Erklärung des Angeklagten wurde angekündigt.