Ärzt*innen sollen nicht sachlich darüber informieren dürfen, dass sie Abtreibungen durchführen, findet die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion.
Die Ärztin wurde zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Ihr Verteidiger will nach Eingang des Urteils prüfen, ob Hänel Berufung oder Revision beantragt.
Schwangerschaftsabbrüche haben im Strafrecht nichts verloren, sagt Cornelia Möhring. In einem ersten Schritt sollte der Paragraf 219a gestrichen werden.