Alle Beschwerden und Hilferufe reichen also nicht aus, damit die Landesregierung in Brandenburg Konsequenzen zieht. Was muss eigentlich noch passieren?
Brandenburgs Jugendministerin hat einen Belegungsstopp für die Haasenburg-Heime angeordnet. Drei Mitarbeiter erhielten ein vorläufiges Beschäftigungsverbot.
Drei Jugendliche waren aus einem Heim der Haasenburg GmbH geflohen. Einer von ihnen ist jetzt zurück in der Einrichtung. Bis Freitag lagen keine Anzeigen der drei vor.
Eine Expertenkommission soll die Übergriffe in der Haasenburg untersuchen. Das ist zu begrüßen. Trotzdem: Ein öffentlicher Ausschuss des Parlamentes wäre besser.
Eine Expertenkommission untersucht jetzt die Misshandlungsvorwürfe gegenüber der Haasenburg GmbH. Die Staatsanwaltschaft Cottbus ermittelt in zwei Fällen.
Lena* musste Helm, Knie- und Armschoner in einem Heim der Haasenburg GmbH tragen. Sie ist eines von zwei Mädchen, die in dem geschlossenen Heim starben.
Es gibt widersprüchliche Unterlagen dazu, wie sich drei Mädchen in einem Haasenburg-Jugendheim die Arme gebrochen haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Eigentlich müsste die Staatsanwaltschaft Cottbus längst ermitteln, sagt ein Hauptkommissar a. D. Doch die Behörde tut nichts. Und es ist noch schlimmer.
Ein Gericht habe der taz „Falschbehauptungen“ über den Kinderheimträger untersagt: So stand es auf der Firmen-Webseite. Diese Darstellung ist nun nicht mehr erlaubt.
Forscher Christian Sachse fordert, die Einrichtungen der Haasenburg GmbH aufzulösen. Dort gebe es zu viele Ähnlichkeiten mit den ehemaligen Jugendwerkhöfen.