Was als Demonstration linker Schwulen- und später Lesbengruppen begann, hat im Verlauf vierer Jahrzehnte viele und vieles integriert. Aber wer darf mitlaufen?
In Celle hat das Oberlandesgericht die Klage einer intersexuellen Person abgewiesen. Sie wollte, dass in ihrer Geburtsurkunde als Geschlechtsmerkmal „inter“ steht.
Weg mit dem Anti-Homo-Paragraphen 175: Das forderte schon im 19. Jahrhundert Karl Heinrich Ulrichs. Nun wurde er in Göttingen mit einer Gedenktafel geehrt.