In Celle hat das Oberlandesgericht die Klage einer intersexuellen Person abgewiesen. Sie wollte, dass in ihrer Geburtsurkunde als Geschlechtsmerkmal „inter“ steht.
Weg mit dem Anti-Homo-Paragraphen 175: Das forderte schon im 19. Jahrhundert Karl Heinrich Ulrichs. Nun wurde er in Göttingen mit einer Gedenktafel geehrt.