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04.04.2022 , 22:37 Uhr
Vielleicht eine kleine Ergänzung meinerseits (besagtes Stalking-Opfer aus dem Artikel): Das Anliegen ist keine Gesetzesänderung! Es geht um die Frage der Lesart der bestehenden Gesetzeslage. Zu dieser gibt es an dieser Stelle keine bereits etablierte Interpretation. Die Petition betrifft eine juristische Leerstelle und macht einen Vorschlag, diese zufüllen. Die berechtigte Hoffnung auf die Möglichkeit eines Erfolges ist deshalb sicherlich höher als wenn eine Gesetzesänderung nötig wäre. Es geht ja "nur" darum das geltende Recht zu außerordentlicher Kündigung auf Stalking anzuwenden.
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