Profil-Einstellungen
Login Kommune
Hier könnten Ihre Kommentare stehen
Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
29.03.2022 , 12:36 Uhr
APPENDIX an der richtigen Stelle: Auch bei diesem Vorschlag sollte man für den vermeintlich nie auftretenden Extremfall noch eine Begrenzung einführen, z. B. max. x Parteien. [x ∈ ℕ ;)] Ist zwar wieder eine Ungerechtigkeit, aber solange eine solche Entscheidung im demokratischen Konsens vor Eintreten des Falls getroffen wird sehe ich darin kein Problem.
zum Beitrag29.03.2022 , 00:21 Uhr
APPENDIX: Auch bei diesem Vorschlag sollte man für den vermeintlich nie auftretenden Extremfall noch eine Begrenzung einführen, z. B. max. x Parteien. [x ∈ ℕ ;)] Ist zwar wieder eine Ungerechtigkeit, aber solange eine solche Entscheidung im demokratischen Konsens vor Eintreten des Falls getroffen wird sehe ich darin kein Problem.
zum Beitrag29.03.2022 , 00:13 Uhr
Sehe ich ebenso.
@taz @gereonas @mkreutzfeldt @alleKlugenKöpfe @FFF @Bundespolitiker @FrankWalter @NorbertLammert könnt ihr diesen Vorschlag [der erste Teil davon] bitte nochmals durchdenken und wenn er euch ebenso sinnvoll erscheint ihn bitte mit viel Lärm als Petition beim Petitionsausschuss des dt. Bundestags einreichen? Für mich ist das der ideale Kompromiss zwischen Weimar und Saarland und ist vermutlich leichter umsetzbar als der Vorschlag mit den Ersatzstimmen. Bei diesem Vorschlag sehe ich (bzw. mein Bauchgefühl) zudem noch das Problem, dass viele Wähler aufgrund Unzufriedenheit etc. zunächst Kleinstparteien wählen, sodass in Folge doch viele über die dann geltende 3%-Hürde kämen.
Ganz allgemein sind viele feste Grenzwerte zwar praktikabel jedoch nicht unbedingt gerecht. Zum Beispiel Vergütungen von PV-Anlagen. Was spräche gegen kontinuierliche Funktionen, die die Vergütungssätze mit der steigender Nennleistung fließend absenken? Dann würden beispielsweise 13,1415 kWp Dächer auch mit 13,1415 kWp belegt anstatt mit 9,99. Die Digitalisierung sollte und dies verwaltungstechnisch doch erlauben. [Bitte nicht als Scherz auffassen und weiter dran glauben. ;) ]
zum Beitrag