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08.12.2022 , 16:27 Uhr
Ehrlich gesagt:
Wenn ein Polizist ein einzelnes Mal Handgreiflich wird, weil er sich verschätzt wer eine Bedrohung ist und wer nicht, finde ich nicht, dass das zum Ausschluss aus dem Polizeidienst führen muss - vorausgesetzt, derjenige gibt das Fehlverhalten zu und wiederholt es nicht. Da habe ich auch für Verständnis für Polizisten. Grade die Betreuung von Coronaprotesten war eine extreme Stresssituation. Polizisten wurden da sehr regelmäßig angegriffen.
Der Grund, warum vorliegend eine Entfernung aus dem Polizeidienst wichtig ist, ist nicht die Körperverletzung sondern der Umgang damit. In der Hitze der Gesamtsituation zu schnell und ohne wirklichen Grund handgreiflich werden kann mal passieren. Das Opfer dann beschuldigen, Anzeige erstatten um so alles zu vertuschen und dann noch vor Gericht falsch aussagen um so einen Unschuldigen in den Knast zu bringen, nur um das eigene Fehlverhalten zu verstecken hingegen ist etwas, was man unmöglich durch etwas weniger gravierendes als den Ausschluss aus dem Dienst beantworten kann. Das war ja dann keine Kurzschlussreaktion sondern monatelang bewusst kriminelles Verhalten.
zum Beitrag08.12.2022 , 16:18 Uhr
Das denke ich nicht.
Ja, oft gehen die Staatsanwaltschaften Vorwürfen gegen Polizisten nicht richtig nach. Polizisten decken sich gegenseitig, und Staatsanwaltschaften hängen von guter Kooperation mit der Polizei ab. Sprich: Die Staatsanwaltschaft will in den meisten Fällen nicht gegen Polizisten vorgehen.
Aber: Auch die Staatsanwaltschaft kann nicht beliebig gegen Gesetze verstoßen bzw. geht dabei ein Risiko ein, und wägt dieses ab.
Vorliegend gibt es einen völlig eindeutigen Videobeweis. Sprich: Es ist nahezu ausgeschlossen, dass man verneinen könnte, dass eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine Verurteilung vorliegt.
Auch eine Einstellung gegen Geldaufnahme scheint wegen des öffentlichen Verfolgungsinteresses (denn immerhin haben Polizisten hier einen Unschuldigen gezielt rechtswidrig beschuldigt und die könnten das ohne Verurteilung widerholen...)
Hinzu kommt, dass da Medien plus der sehr engagierte und Opferbereite Feuerwehrmann und sein Anwalt hinter sind. Wenn der Staatsanwalt das Verfahren einstellt, fängt er sich ne Dienstaufsichtsbeschwerde. Das dürfte ihm völlig klar sein. Und ihm ist auch klar, dass das Ergebnis dieser dann auch in der Taz und Zeit steht - und dass das Justizministerium auf solche Art von Publicity gerne verzichten möchte...
Strukturell wird sich vermutlich leider nix ändern. Aber zumindest die paar beteiligten Polizisten werden als Bauernopfer für das System dargebracht (wobei "Bauernopfer" hier dafür gemeint ist, dass sie zum Erhalt einer größeren Sache, nämlich des völlig falschen polizisten unzureichend überwachenden systems geopfert werden, nicht dafür, dass es tatsächlich Opfer wären... es sind natürlich Täter).
zum Beitrag08.12.2022 , 16:08 Uhr
Einerseits zutreffend. Andererseits denke ich, dass die Konsequenzen eskalierender Polizeigewalt in den USA häufiger tödlich sind, hat eher mit der Gesamtsituation als den Polizisten zu tun.
In den USA müssen Polizisten ständig damit rechnen, dass jemand eine Waffe zieht, da dort die Meisten Menschen Waffen haben. Die Polizisten sind daher ständig gedanklich schon beim Waffe ziehen.
Hierzulande ist es für polizisten extrem Unwahrscheinlich im Normalen Streifendienst mit Bewaffneten Leuten in Kontakt zu kommen. Problem sind da eher Handgreiflichkeiten. Und wenn man denkt, es wird Handgreiflich, zieht man halt eher nen Schlagstock als ne Schusswaffe.
Wenn ein Polizist überreagiert wird er das i.d.r mit den Mitteln tun, die er auch sonst zum Einsatz bringt. Die Verwendung von Schusswaffen ist in den USA üblich. Hier ist sie der absolute Ausnahmefall.
Sprich: Die Einstellung von Polizisten, die sich als per-se zur Gewaltausübung berechtigt ansehen ist hier wie dort gleichermaßen ein Problem. Die unterschiedliche Kultur in Sachen Waffen verringert jedoch zum Glück die Folgen.
zum Beitrag08.12.2022 , 16:03 Uhr
Ansprechen wäre schon ok, aber halt nicht so. Davon abgesehen: Wenn ich jemanden friedlich beim Futtern ausgerechnet mit Asia-Food sehe, und das grade am Jungfernstieg, wo halt ständig wer ist sehe, wäre jetzt nicht gleich mein Verdacht, dass der zu einer Coronademo geht.
Der überlapp zwischen Corona-"Spaziergängern" und Rechtsradikalen oder zumindest sehr weit rechts außen stehenden Menschen ist sehr sehr groß. Da ist jetzt Asia-Food im Schnitt schon nicht so hoch im Kurs bei der Personengruppe. Da denkt man doch eher, dass derjenige einer der x tausend anderen Leute ist, die täglich am Jungfernstieg langgehen.
Wenn ich jemanden mit Döner sehe, denke ich ja auch nicht, dass der gleich auf ne NPD demo geht.
zum Beitrag08.12.2022 , 15:57 Uhr
Nun, während Staatsanwaltschaft und Polizei oft besser "kooperieren" als sie sollten, denke ich dass dies einer der wenigen Fälle ist, wo das tatsächlich mal Konsequenzen für die Polizisten hat. Das hat verschiedene Gründe:
a) Die Beweissituation
In den allermeisten Fällen wird von Polizisten die Videoaufnahme unter der haltlosen Begründung unterbunden, dass eine Aufzeichnung privater Gespräche verboten ist. Das stimmt zwar, aber wenn ein Polizist einen auf offener Straße anlabert ist das halt ein in der Öffentlichkeit stattfindendes Gespräch.. Vorliegend haben die Polizisten nicht bemerkt, dass es Videobeweise gibt. Sie konnten somit ihre Aussage auch nicht daran anpassen, dass sie kompatibel ist mit dem, was zu sehen ist. Die Glaubwürdigkeit der Polizisten dürfte ein Richter mit Bezug auf diesen Vorfall in Zukunft als vermutlich nicht sehr hoch einstufen...
b) öffentliche Aufmerksamkeit
Es gibt zumindest eine gewisse Reaktion der Medien. Das sorgt dafür, dass das Hamburgerische Justizministerium kein Interesse daran haben kann, dass das Verfahren in offensichtlich nicht nachvollziehbarer Weise eingestellt wird. Der Staatsanwalt steht also unter politischem Druck den Fall vor Gericht zu bringen
c) Der Feuerwehrmann und sein Anwalt scheinen sehr entschlossen, die Sache durchzukämpfen. Der Feuerwehrmann hat schon gezeigt, dass er zu großen persönlichen Opfern bereit ist, um für Gerechtigkeit zu sorgen. Er hat gezielt das Video nicht im Ermittlungsverfahren oder den ersten Prozesstagen vorgelegt. Er hat also das Ermittlungsverfahren und mehrere Prozesstage ertragen, um die Polizisten für ihr Verhalten dran zu bekommen. Er wird bestimmt als Nebenkläger auftreten. Da einfach mal das Verfahren mit Geldauflage einstellen wird nicht so einfach möglich sein und führt dann potentiell zu Dienstaufsichtsbeschwerden gegen den Staatsanwalt, was diesem Bewusst sein dürfte.
zum Beitrag08.12.2022 , 15:43 Uhr
Das problem würde schnell besser, wenn Richter in Ausübung der freier Beweiswürdigung sich hinsichtlich widerstand gegen Vollstreckungsbeamten und Körperverletzung nicht mehr regelmäßig alleine auf Zeugenaussagen von Polizisten verlassen würden, insbesondere wenn auch vom vermeintlichen Täter Anschuldigungen gegen die Polizisten im Raum stehen. Das ließe sich ja auch recht leicht rechtfertigen. Man könnte darauf hinweisen, dass alle zur Verfügung stehenden Zeugen - nämlich die Polizisten - gemeinsam an dem Einsatz beteiligt waren und im Falle eines Fehlverhaltens ein gemeinsames Interesse an der Vertuschung hätten. Somit gibt es keinen einzigen Zeugen für den ein persönliches Interesse am Ausgang des Falls auszuschließen ist. Auch bei mehreren - zusammen operierenden - Polizisten als Zeugen könnte man da durchaus rechtfertigen zu sagen, dass da zwar eine Schuld des vermeintlichen Täters wahrscheinlich, nicht jedoch über jeden begründeten Zweifel hinweg nachgewiesen ist.
Wenn Polizisten allein durch ihre Aussagen keine Verurteilungen mehr auf die Reihe bekommen, haben sie auch eine Motivation ihre Bodycams einzuschalten. Noch besser wäre natürlich, wenn man automatische Systeme zum Einschalten von Bodycams zum Einsatz bringen würde, so dass die Bodycams sofort aktiviert werden, wenn jemand seine Waffe oder auch den Schlagstock zieht.
zum Beitrag08.12.2022 , 15:36 Uhr
Also ich würde davon ausgehen, dass die Beteiligten Polizisten ihren Beamtenstatus verlieren werden, auch ohne Vereidigung. Ab einer Strafe von 1 Jahr verliert man automatisch den Beamtenstatus, und selbst wenn die Strafe unter einem Jahr beträgt, kann auch in einem Disziplinarverfahren der Beamtenstatus enzogen werden.
Strafmaß für gefährliche Körperverletzung ist 6 Monate bis 10 Jahre. Zwar waren die Verletzungen vorliegend nicht sonderlich schwer. Trotzdem würde mich wundern, wenn sich ein Richter da ganz am unteren Rand des Strafmaßes hält. Grund ist, dass - statt einem Reumütigen Verhalten - versucht wurde die Tat zu vertuschen, und zwecks Vertuschung weitere Straftaten begangen wurden, nämlich eine falsche Verdächtigung sowie eine (uneidliche) gerichtliche Falschaussage. Das sind ja nicht nur unabhängig davon weitere Straftaten, sondern zeigt, dass lang anhaltend und mit hoher krimineller Energie versucht wurde, den Vorfall zu vertuschen, wobei hierfür auch billigend in Kauf genommen wurde, dass potentiell ein völlig unschuldiger Feuerwehrmann seinen Beamtenstatus auf Grund der falschen Verdächtigung verliert oder sogar ins Gefängnis kommt. Da wird dann auch die Abwesenheit von Vorstrafen (soweit dem so ist) nicht mehr dazu führen, dass der unterste Bereich des Strafrahmens in Betracht kommt.
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