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06.11.2014 , 19:17 Uhr
Der Artikel verzerrt wohl bewusst Fakten, um die eigene Meinung zu begründen, dass Gesetze verschärft werden müssten (worüber man ja durchaus reden kann).
Es ist aber einfach falsch, wenn behauptet wird, dass die Begründung in etwa der Hälfte der Fälle von Freisprüchen laute, dass "die Tat" zweifellos stattgefunden habe, aber vom Strafrecht nicht erfasst werde. Richtig ist vielmehr, dass mindestens 95% aller Freisprüche bei Anklagen wegen Vergewaltung darauf beruhen, dass nicht sicher feststeht, ob einverständlicher Sex vorlag oder nicht oder ob es überhaupt zum Sex gekommen ist - meist weil Aussage gegen Aussage steht. Es geht also allenfalls um 5%, wo klar ist, dass es kein Einverständnis gab und dass es zum Sex gekommen ist, aber problematisch ist, wie sich die Frau verhalten hat und ob deshalb die Voraussetzungen von § 177 StGB vorliegen. Meist liegen die Probleme dann auch bei dem Beweis des Vorsatzes, weil dann teils schwer zu widerlegen ist, dass der Täter von einem Einverständnis ausgegangen sei, wenn die Reaktion der Frau nicht eindeutig war. Es ist ja durchaus diskussionswürdig, ob insoweit das Gesetz geändert werden sollte, so dass es für eine sexuelle Nötigung nicht erforderlich ist, dass durch Gewalt, Drohung oder die Ausnutzung einer schutzlosen Lage der Sex ermöglicht wird, sondern dass schon das fehlende Einverständnis reicht, bzw. es könnte ergänzend eine solche Tat unter Strafe gestellt werden.
Wenn die "Fallsammlung der Frauennotrufe" aber behaupten sollte, dass es bei dieser "Lücke" um 50% der Freisprüche gehe, ist das wohl eine tendenziöse, nach der eigenen Meinung manipulierte Zusammenstellung, um die politische Forderung nach einer Verschärfung der Gesetze zu untermauern, hat aber mit der Realität vor Gericht nichts zu tun.
zum Beitrag21.08.2014 , 18:57 Uhr
Die verschwörungstheoretischen Ausführungen von DON sind natürlich der übliche Quatsch - hätte Mollath selber schreiben können.
Von einem schlechten Urteil darauf zu schließen, dass alle unter einer Decke stecken, zeigt einfach nur die Naivität des Autors.
Dass alle Richter Zyniker seien, ist natürlich auch Quatsch. Und dass 2-3% aller Urteile im Ergebnis falsch seien, halte ich auch für übertrieben.
Justiz-Bashing ist halt beliebt, besonders wenn man keine Ahnung hat.
zum Beitrag09.08.2014 , 13:39 Uhr
Ich habe gerade im neuen Artikel gelesen, dass Mollath damals schon frei gesprochen wurde wegen Schuldunfähigkeit - das war mir nicht klar. Ich bin von Einweisung wegen vermindert Schuldfähigkeit und bejahter Gefährlichkeit ausgegangen. Dann ist es natürlich richtig, dass er freigesprochen wird. Warum man dann aber überhaupt die Vorwürfe selber überhaupt groß thematisiert und ein Vier-Stunden-Plädoyer "für die Galerie" hält, verstehe ich nicht recht. Einzig erheblich für diesen Prozess war damit von Anfang an doch die Frage der Schuldfähigkeit, was doch recht schnell geklärt war durch die neuen Gutachten. Da soll Herr Mollath doch froh sein, dass das Gericht ihm noch etwas "Bühne" gegeben hat, um evtl. einen Freispruch "erster Klasse" zu bekommen.
Das ändert natürlich nichts daran, dass das erste Verfahren eine Katastrophe für die Justiz und speziell für Mollath war.
zum Beitrag09.08.2014 , 13:24 Uhr
Warum sollte "ein Freispruch sicher sein" wegen des "Verschlechterungsverbots im Strafprozess"?
Gemeint ist wohl das Verschlechterungsverbot im Wiederaufnahmeverfahren. Das besagt aber nur, dass Mollath nicht wegen anderer Straftaten und generell auch nicht härter bestraft werden kann. Es gibt aber natürlich keinen Automatismus, dass jedes Wiederaufnahmeverfahren mit einem Freispruch enden muss "wegen des Verschlechterungsverbots". Hier werden zwei Dinge in einen Topf geworfen, die nichts miteinander zu tun haben. Ansonsten hätte sich der Staatsanwalt sein Plädoyer auch sparen können...
Ob es einen kompletten Freispruch geben wird, hängt wohl einfach davon ab, ob das Gericht der Zeugin trotz Aussage-gegen-Aussage-Situation sicher glauben kann. Das dürfte offen sein - um das abschätzen zu können, müsste man wohl die genaue Aussage kennen.
Dass Herr Mollath unabhängig vom Ausgang dieses Verfahrens mal besser freiwillig eine Therapie in Betracht ziehen sollte, zeigt aber sein Festhalten an unbewiesenen Verschwörungstheorien. Wenn er die beabsichtigte Strafanzeige gegen die Richterin stellt, kann er sich wohl schon mal auf ein weiteres Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung einstellen.
zum Beitrag