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07.08.2014 , 22:49 Uhr
Auch diese Aussage wäre zu überprüfen:
"Selbst Staatsanwalt Meindl spricht von „eindeutig vorsätzlicher Rechtsbeugung“"
Tatsächlich hat sich Meindl von früheren Entwürfen, in denen er Rechtsbeugung behauptet hatte, nach der Vernehmung Brixners distanziert:
http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-merkwuerdiger-entwurf-belastet-richter-1.1697825
zum Beitrag07.08.2014 , 20:46 Uhr
"Diese Ferndiagnose reicht dem Gericht dafür, Mollath auf seinen Geisteszustand untersuchen zu lassen."
Diese Aussage wäre zu überprüfen: der betreffende Amtsrichter hat im Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags überzeugend dargestellt, dass er das Gutachten zur Frage der ggf. eingeschränkten Schuldfähigkeit wegen des Gesamteindrucks des Angeklagten und der Akten veranlasst hat. Auch als Zeuge in der aktuellen Hauptverhandlung hat er sich gegen Verleumdungen verwahrt.
zum Beitrag