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07.08.2014 , 00:52 Uhr
Sauber recherchiert! Das OVG Berlin hat auf Enteignung entschieden und den Eigentümern eben nicht Recht gegeben. Die Frage, ob es sich um eine öffentliche Grünanlage handelte, war dabei nachrangig. Die Eigentümer haben dann gegen die Enteignung Revision beim BGH eingelegt. Und der hat festgestellt, dass es für eine Enteignung nicht ausreicht, wenn der eingeweihte Teil der Öffentlichkeit durch eine kaputte Eingangstür und drei Hinterhöfe in einen Garten kommen kann. Laut BGH muss die öffentliche Nutzung überwiegen. Dies zu prüfen hat er wiederum das OVG beauftragt. Und dem wiederum hat der Bezirk keine entsprechenden Beweise vorgelegt und dann auf eine Fortführung des aussichtslosen Verfahrens verzichtet. Alle Original-Dokumente lassen sich leicht im Netz finden.
Ein Zaun zwischen der Oderberger 15-17 und der Kastanienallee 12 ist nichts Neues. Dort steht seit mehr als zehn Jahren eine Zaunanlage. Die wurde von den Eigentümern der Oderberger Straße errichtet. Die hatten sich damals schon ihren Teil vom Hirschhof rausgeschnitten. In dem Zaun gibts ein Tor, von dem man aus vom Hirschhof-Teil der Oderberger in den Hirschhof-Teil der Kastanienallee kam – nicht aber umgekehrt. Etwas einseitig – oder? Warum verschweigt die Autorin das?
Der Eigentümer der Kastanienallee 12 hat jetzt seinerseits einen höheren Zaun ohne Tor gebaut, da der Hirschhof bei Gartenpartys in der Oderberger zu häufig als Klo benutzt wurde. Verständlich?
Den Hirschhof teilen oder teilten sich hunderte Anwohner und ihre Freunde aus den anliegenden Häusern. Schon mal darüber nachgedacht, dass die an der touriverseuchten Ecke von Kastanienallee und Oderberger einen Rückzugsraum brauchen?
Geklagt hat übrigens nicht nur die Kastanienallee 10, sondern ebenso die 11 und die 12. Und die ehemalige DDR hat nicht 1 Million DDR-Mark sondern gerade mal ein Viertel davon zum Hirschhof beigesteuert, zumindest steht das so in den öffentlichen Prozessakten. Sauber recherchiert!
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