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29.11.2021 , 12:31 Uhr
"dass Menschenrechte nicht zu Lasten von Menschenrechten gehen dürfen" - genau - darum scheint es zu gehen. Und natürlich geht es um Deutungshoheit. Wenn es ein Recht für Frauen gibt, dass zum Schutz (!) nach Geschlecht getrennt wird, dann wird dieses Recht in dem Moment, wo die Definition von Geschlecht schwammig wird, null und nichtig. Wenn mit dem Selbstbestimmungsgesetzt - JEDER beliebig das Geschlecht wechseln darf (denn da steht nicht, dass man dazu trans sein muss) - dann stehen frauenspezifische Schutzrechte auch ALLEN zu. Und damit niemandem mehr...
zum Beitrag26.11.2021 , 18:16 Uhr
Die Rückschlüsse erscheinen mir hier so gar nicht nachvollziehbar. "Frauen haben Angst und benötigen...." ist doch erstmal ein guter Satzanfang. Frauen haben Angst - aus gutem Grund. Und dann folgt das Ende des Satzes ".. und benötigen das PRIVILEG vor nicht Cis Personen geschützt zu werden." Was soll das bedeuten? Mir geht die Argumentation mit dem Cis Privileg langsam wirklich auf den Keks. Es ist kein Privileg als Frau geboren zu sein! Frauenräume sind keine Privilegien. Sie sind notwendig, um Frauen zu schützen. Vor Übergriffen. Und vor Blicken. Weil auch Frauen ein Recht auf Würde und Unversehrtheit haben. Und da passen die Rechte (und Ansprüche) von "nicht Cis Personen" und "Cis Frauen" einfach nicht zusammen. Oder habe ich den ganzen Kommentar nicht verstanden?
zum Beitrag26.11.2021 , 17:33 Uhr
Danke! Ich bin so erleichtert. Ich hatte die Hoffnung schon aufgegeben.
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