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04.12.2023 , 19:23 Uhr
Ein begrüßenswert ausgewogener Appell. Schade, dass derartige Beiträge Seltenheitswert haben.
zum Beitrag01.12.2023 , 23:39 Uhr
Mir erschließt sich der Vorteil eines Fonds für - so steht es hier nicht ausdrücklich ist aber wohl gemeint - den sog. globalen Süden nicht, wenn es a) keine Einzahlungsverpflichtung gibt und b) diese nicht an zukünftiges klimarelevantes Handeln geknüpft sind. Wer Entwicklungshilfe leisten will kann das doch jetzt schon tun und ob das Ding jetzt Klimafonds oder Kolonialismusfolgenausgleichsgerechtigkeitsmoraldolltollsfonds ist am Ende des Tages auch egal. Für den Kampf gegen die Erderwärrmung kommt es doch auf die Zukunft an, nicht auf den Ausgleich historischer Ungerechtigkeiten. Auch wenn das aus anderen Gründen wünschenswert sein mag.
zum Beitrag23.09.2023 , 23:33 Uhr
Mit dieser Art von radikalem Protest (Hausfriedensbruch) werden sich die Aktivisten hier oben keine Freunde machen.Ich befürchte gar, dass auf diese Weise die Stimmung hier noch in das Gegenteil kippt. Das wäre wirklich sehr Schade für das Anliegen und unsere schöne Insel.
zum Beitrag09.08.2023 , 17:08 Uhr
Tatsächlich wurden laut offizieller Statistik im Jahr 1964 nochmal 1.709 Menschen mehr als im Vorjahr geboren; da haben Sie recht.
Allerdings verlangsamte sich der Zuwachs damit bereits im Jahr 1964 massiv. Zum Vergleich: Seit 1955 stieg die Anzahl der jährlichen Geburten im Schnitt um 30.000. Der Trend brach also bereits nach dem Jahr 1963 ab. Auch die Geburten je 1.000 Einwohnern waren 1964 bereits rückläufig.
zum Beitrag26.07.2023 , 21:48 Uhr
Gerichtliche Entscheidungen gelten grundsätzlich nur inter-partes, also zwischen den beteiligten Parteien. Das gericht "verhängt" also keine allgemeingültigen Regeln. Und so wirklich neu, wie es in diesem Artikel rüberkommt, ist die Linie des Gerichts auch nicht.
zum Beitrag18.04.2023 , 10:48 Uhr
Wenn ich körperlich zum Tragen nicht in der Lage bin, dann darf ich in einer Notwehrsituation natürlich schneidigere Mittel anwenden. Zum Beispiel Tritte. Voraussetzung ist nur, dass die Aussicht besteht mit diesen Mitteln den gegen mich gerichteten rechtwidrigen Angriff (Nötigung) zu beenden. Der Angegriffene muss zwar das mildestete Mittel wählen, aber nur dasjenige, dass den gleichen Erfolg verspricht.
zum Beitrag16.04.2023 , 20:49 Uhr
Jeder Jurastudent lernt recht früh, dass das deutsche Notwehrrecht "schneidig" ist. Abgesehen von der sog. "sozial-ethischen" Einschränkung für Extremfälle, braucht der Angegriffene gerade kein verhältnismäßiges Mittel wählen, wie es etwa für die Staatsmacht gilt. Das Mittel muss lediglich geeignet und erforderlich sein. Auf die Wertigkeit des angegriffenen Rechtsgutes kommt es gerade nicht an.
Insofern kann ich mir nur erklären, dass die offizielle Linie der Berliner Staatsanwaltschaft - die das natürlich genauso wie Dr. Rath auch weiß - kriminalpolitisch motiviert ist, um zusätzlicher Eskalation vorzubeugen und einige übereifrige Autofahrer von Dummheiten abzuhalten (Stichwort: Notwehrexzess). Rein rechtlich ist diese Position nämlich nicht zu halten.
zum Beitrag18.01.2023 , 20:56 Uhr
Eine solche Anweisung wäre unvereinbar mit Art. 28 Abs. 1 S. 1 GG und es gibt auch keine Rechtsgrundlage. Die Fluchtlinie war sicherlich auch schon vor der Änderung ihrer LBauO da...
zum Beitrag01.08.2022 , 21:44 Uhr
Werkstätten für Schwerbehinderte werfen in aller Regel keinen Gewinn ab sondern werden zusätzlich ddirekt oder indirekt bezuschusst. Da "versickert" nix.
zum Beitrag04.02.2022 , 17:24 Uhr
Die Kosten für einen parkplatz sind, sobald dieser errichtet ist versunkene Fixkosten. Auf die sich danach ergebenden Preise haben diese dann keinen Einfluss mehr, sondern nur noch die variablen Kosten. Es gibt ja auch Märkte ohnen eigene Parkplätze. Mir ist bisher nicht aufgefallen, dass die Preise dort niedriger wären, weil endlich die pösen Autofahrer nicht mehr querfinanziert werden müssten...
zum Beitrag16.01.2022 , 22:45 Uhr
Wie im Artiekl beschrieben, beruft sich der Senat hier gerade darauf, dass keine Fahrlässigkeit vorliegt. Genau die verlangt § 839 I BGB aber. Ob eine solche vorlag, kann nur aufgrund der Beweise beurteilt werden, die uns allen hier nicht vorliegen. Gänzlich ausgeschlossen, dass auch diese nicht vorliegt, ist es jedenfalls nicht.
zum Beitrag28.10.2021 , 17:47 Uhr
Zum einen ist im Artikel ein kleiner Fehler: EU-Ausländer sind Menschen mit Unionsbürgerschaft, nicht Menschen die aus einem Nicht-EU-Land stammen.
Zum anderen sind 1.500 € pro Semester (= 250€ pro Monat) genauso spottbillig, wie das Semesterticket, welches üblicherweise den Löwenanteil der sonstigen Gebühren ausmacht. Es gibt Menschen, die sich nur an der Uni einschreiben um von diesem Ticket zu profitieren.
Natürlich erscheinen jemanden zu Beginn seiner Karriere 250€ pM für die Ausbildung viel Geld. Aber welches Einstiegsgehalt darf jemand erwarten, der wie Natalia Vergara mit einem Master in Int. BWL/VWL abschließt? Was kosten denn andere Unis? Selbst an der brittischen Open University fallen für einen Bachelor über 22.000 € an Gebühren an. Egal wie man dreht und wendet, durch das Finanzierungssystem deutscher Unis bauen Studenten Humankapital auf über das sie dann frei verfügen können - finanziert vom Steuerzahler. Können denn Deutsche in Kolumbien kostenfrei studieren? Wie anerkannt sind die Abschlüsse?
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