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13.10.2021 , 11:04 Uhr
Die Regelung der DDR ist damals in gesamtdeutsches Recht überführt worden. Christlich-konservative Kreise haben dagegen jedoch vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Nach dem Urteil, dass die Regelung der DDR bezüglich Schwangerschaftsabbruch verfassungswidrig sei, wurde die derzeit gültige Krücke eingeführt: Schwangerschaftsabbrüche sind gesetzteswidrig, werden jedoch nicht strafrechtlich verfolgt, wenn sie innerhalb einer bestimmtesn Frist erfolgen. Eine vorherige "Beratung" sei Pflicht.
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