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15.09.2022 , 08:58 Uhr
Die Gesellschaft und vor allem das Handwerk und die Industrie sollten mal darüber nachdenken, ob es klug ist immer nur Personal zu suchen, das 100 % auf die Stellenausschreibung passt. Statt über unbesetzte (Lehr)Stellen zu jammern könnten sie die zur Verfügung stehenden Menschen auch mal selbst qualifizieren. Ferner könnten sie über ihren Schatten springen und auch nicht nur Schulabgängern einen Ausbildungsplatz zur Verfügung zu stellen. Menschen, die nach der Schule die Wichtigkeit einer Ausbildung nicht erkannt haben, könnten dann auch noch mit Ende 20 oder Mitte 30 anfangen. Wenn die Ausbildungsvergütung nicht reichend unterstützt der Staat schon heute. Dann würde so mancheiner seinen Lebenutnerhalt nach 3 bis 4 Jahren selbst verdienen. Es muss von den Menschen aber auch gewollt werden, so spät noch eine Ausbildung zu beginnen.
An die Arbeitgeber: Berichtet mehr darüber, wenn ihr Menschen eine solche Chance eingeräumt und das erfolgreich war.
zum Beitrag13.09.2022 , 16:08 Uhr
Renten sind keine Sozialleistungen, weil sie auf eigener Beitragszahlung beruhen. Frau Flieder hat also durch ihre Beitragszahlungen einen Anspruch erworben. Sozialleistungen werden ohne vorherige Beitragszahlungen gewährt. Nicht jede Person, die eine geringe Rente erhält, erhält ergänzende Sozialleistungen. Ich kann auch nicht erkennen, dass Frau Flieder hier irgendjemanden als Konkorrenten sieht. Arme RentnerInnen habe jedoch nur eine geringe bis keine Lobby.
zum Beitrag13.09.2022 , 15:50 Uhr
Hallo Schuemu,
Strom- und Heitzkosten können anteilig von den Einnahmen der freiberuflichen Tätigkeit abgesetzt werden. Soweit mir bekannt auch Beiträge zur (gesetzlichen) Krankenvericherung. Einfach mal beim Finanzamt nachfragen.
zum Beitrag13.09.2022 , 15:42 Uhr
Rentenleistungen der gesetzl. Rentenversicherungen beruhen auf eigener Beitragszahlung und sind KEINE Sozialleistungen! Wer angestellt ist, zahlt abhängig vom Einkommen in die Pflichtversicherung ein. Wer eine geringe Rente bekommt, die über den Einkommensgrenzen für Sozialleistungen liegt, bekommt sie auch nicht. Im Gegensatz zu Hartz-IV-Bezieher müssen sie die Heizkosten selbst tragen (Wohngeldempfänger erhalten einen CO2-Zuschuss von mind. 14,40 Euro, bei Hartz IV – Beziehern werden sie übernommen). Personen knapp über der Anspruchsgrenze müssen ihren Energieverbrauch und ihre sonstigen Lebenshaltungskosten reduzieren, um die Heizungs- und Stromrechnung bezahlen zu können. Die Rentenerhöhung im Juli 2022 von 5,35 % bei einer Nullrunde im Jahr 2021, gleicht die Mehrkosten bei weitem nicht aus. Hartz-IV-Empfänger können zusätzliche Hilfen in Anspruch nehmen (z.B. Tafel, Befreiung von Rundfunkbeträgen, Sozialticket für Bus und Bahn (Nahverkehr), vergünstigte Mitgliedschaften in Sportvereinen, reduzierte Eintrittskarten für kulturelle Veranstaltungen). Die Berechnung der Befreiung von Zuzahlungen (Krankenversicherung) wird vom Regelsatz des Haushaltsvorstand für die gesamte Bedarfsgemeinschaft berechnet. Bei RentnerInnen hingegen die Bruttorente. Menschen knapp über der Grenze für Sozialleistungen können am Ende weniger Geld zur Verfügung haben als Hartz-IV-Empfänger. Heils super Idee der Lebensleistungsrente hat dazu geführt, dass Vollzeitbeschäftigte (33 Beitragsjahre), einen geringeren Zuschlag bekommen als Teilzeitbeschäftigte. Sozial gerecht? Das es immer mehr Menschen gibt, die eine geringe Rente bekommen ist ein Fehler der Bundesregierungen (Wiedervereinigung aus den Sozialkassen finanziert - nicht aus dem Staatshaushalt. Die Frage ist, ob nicht ein bedingungsloses Grundeinkommen eingeführt werden sollte, statt die laufenden „Verschlimmbesserungen“ der Bundesregierungen die zur sozialen Ungerechtigkeiten und damit der Spaltung der Gesellschaft führen.
zum Beitrag07.10.2021 , 20:18 Uhr
Die Logik erschließt sich mir nicht. Ich bin bislang häufig mit Sparpreisen gefahren. Sie bekommt man nicht für fast ausgelastete Züge, sondern für wenig frequentierte und das sogar bis 3 Tage vor der Fahrt. Wenn Sie nun einen rabattierten Benzingutschein bekommen, nehmen Sie dann andere Fahrgäste auf, um das Fahrzeug besser auszulasten? Also Menschen, die mit einem Schild ihre Zieles auf der Straße stehen und befördert werden wollen?
zum Beitrag07.10.2021 , 20:03 Uhr
Gerade Ihnen als Vater sollte der Umweltaspekt am Herzen liegen. Auch mit der Bahn können Sie flexibel fahren. Ihre Kinder (unter 15 Jahre) fahren kostenlos und können sich zudem in der Bahn bewegen. Es gibt auch Familienabteile. Dann würden Sie vermutlich zwar etwas mehr bezahlen, würden sich jedoch alle mit dem Einsteigen in den Zug entspannen können und die Umwelt schonen - mithin einen Beitrag für die Zukunft Ihrer Kinder erbringen.
Und: Sie müssen auch den Verschleiß am Auto beim Preisvergleich berücksichtigen.
zum Beitrag07.10.2021 , 19:54 Uhr
Bis zu 4 Kinder bis einschließlich 14 Jahren reisen in Begleitung eines eigenen Eltern- oder Großelternteils kostenlos mit, wenn Sie beim Kauf angegeben und auf der Fahrkarte eingetragen werden. Damit könnten Sie und Ihr Ehemann oder die Großeltern je 4 also 8 eigene Kinder /eigene Enkel kostenfrei mitnehmen. Einfach mal ins Internet sehen.
Damit dürfte sich der Fahrpreis für Familien deutlich reduzieren. In Ihrem Fall also 200,00 Euro bei 2 Erwachsenen und 3 Kindern unter 15 Jahren.
zum Beitrag07.10.2021 , 19:27 Uhr
Soweit Frau Krüger nur die DB kritisiert, die eine Preiserhöhung um 2,9 % vornehme und mitteilt, dass den Bahnmitarbeiter/in ab 12/2021 "nur" 1,5 % mehr Lohn bekommen, hat die Kosten für die Corona-Prämie (bis 1.000 Euro/Beschäftigten) vergessen, die die GDL erzwungen hat. Hinzu kommen die Kosten für den Streik und natürlich die Steigerung der Energiekosten. Bei der Corona-Prämie frage ich mich, wie sich ein Lockführer, der sich allein im Fahrstand befindet, bei der Arbeit anstecken kann. Beim Zugpersonal konnte ich mehrfach feststellen, dass sie ihre Masken nicht richtig aufgesetzt haben und die Fahrgäste nicht ein mal auf die Pflicht zum Tragen einer Maske bzw. zum korrekten Aufsetzen aufgefordert haben.
Für die Beschäftigten in den Krankenhäusern muss die Zahlung von bis zu 1.000 Euro an Bahnbeschäftigte wirklich schlimm sein. Sie hatten das höchste Risiko und haben viel schlechtester abgeschnitten.
Leider haben die Mitglieder der GDL nicht erkannt, dass sie auch benutzt wurden. Der Gewerkschafter Weselsky wollte unverkennbar nicht nur mehr Einkünfte für "seine" Mitglieder erreichen, sondern auch durch die Öffnung der GDL die Zahl der Mitglieder seiner Gewerkschaft erhöhen und damit sein eigenes Gehalt sichern und erhöhen.
Natürlich müssen die Kosten von den Bahnkunden bezahlt werden. Von wem sonst? Das war mit Beginn des ersten Streiks klar. Schade, das die Bahn nachgegeben hat und aus Erfahrung nicht klug geworden ist. Rechtzeitig einen Notfallplan zur Hand haben kann doch nicht so schwer sein. Andere Länder/Bahnunternehmen schaffen das!
Für mich bedeutet es, dass ich die Bahn-Card kündige und vor meinen Fahrten immer ein Preisvergleich zu anderen Fahrmöglichkeiten vornehmen werde. Schade für die Umwelt, aber ich habe keine Gehaltserhöhung, keine Corona-Prämie erhalten und muss die deutlich höheren Lebenshaltungskosten tragen.
Herzlichen Dank an Herrn Weselsky, der seinen Arbeitsplatz gesichert hat und sicherlich auch sein Gehalt erhöhen kann.
zum Beitrag30.09.2021 , 19:29 Uhr
Zum Beitrag "Zoomer gegen Boomer" Konkret: "Und die Warnung vor Wahlrechtsmissbrauch übersieht einmal mehr, dass Eltern zuzutrauen ist, sich um die Zukunft ihrer Kinder zu sorgen."
Entsetzt bin ich, dass viele Eltern in der Coronazeit mit Schulschließung, Anwesenheit der Kinder zu Hause, Unterstützung bei Aufgaben für die Schule und sogar das Zubereiten eines Mittagessens zur Belastung erklärt haben! Zu meiner Zeit war es normal Mittagessen zu kochen, Grundschulkindern bei den Hausaufgaben zu helfen und auch die Anwesenheit der Kinder ab mittags - es war keine Belastung und die Mütter haben auch gearbeitet und das über Jahre (nicht nur ein paar Monate)!
Zu keiner Zeit hat es mehr Unterstützung der Eltern gegeben und doch soll es immer mehr Kindern geben, die in Armut leben. Ist es da Eltern wirklich zuzutrauen, dass sie ein Wahlrecht für ihre Kinder verantwortungsvoller ausüben und der Rest der Wähler unverantwortungslos gegenüber Kindern und Jugendliche sind?
Ich habe den Eindruck, dass heutige Eltern wenig zu Gunsten ihrer Kinder verzichten wollen. Weshalb sollten sie dann für ihre Kinder eine andere Partei wählen als für sich selbst? Wählen ältere Menschen tatsächlich nur Parteien, die ihre aber nicht die Interessen ihrer Kinder und Enkel vertreten?
Seit langer Zeit berücksichtigt die Politik die Interessen der Kinder und Jugendlichen. Andernfalls würde es kein Kindergeld geben (ab 1955 für das 3. Kind, ab 1961 für das 2. und ab 1975 auch für das 1. Kind), zumindest aber deutlich weniger. Kinder-, Eltern- und Betreuungsgeld, Kinderfreibetrag, Förderung von Kitas und Nachmittagsbetreuung an Schulen gibt es alles ohne Familienwahlrecht!
Der Gesellschaft kann also zutrauen werden, dass verantwortungsvoll gehandelt wird. Wenn es hinkt - das Bundesverfassungsgericht hat gezeigt, dass es auch eingreifen kann (z.B. Klimaschutzentscheidung).
Brauchen wir tatsächlich ein praktisch nicht umsetzbares und gegen das Grundgesetz verstoßendes Familienwahlrecht?
zum Beitrag30.09.2021 , 17:40 Uhr
Der Text bezieht sich auf Shasus Beitrag vom 22.06.2021 um 12.46 Uhr
zum Beitrag30.09.2021 , 16:58 Uhr
Was Ihre Ausführungen mit dem Wahlrecht zu tun haben soll, wird nicht deutlich.
In vielen Bundesländern dürfen Jugendliche ab 16 wählen (Kommunalwahlen Niedersachsen seit 1996). Ab welchem Alter soll das Wahlrecht auf Bundesebene beginnen? 14? 16? oder doch 18? Der Gesetzgeber hat sich etwas dabei gedacht, dass das Wahlrecht mit der Volljährigkeit beginnt. Mit 18 stehen den Rechten in der Regel die volle Verantwortung gegenüber, Beispiel Strafrecht, Verträge mit einhergehenden Pflichten. Soll das Jugendstrafrecht dann in der Regel auch mit 16 enden, alle Verträge ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten bindend sein? Sollen sich nicht nur Volljährige sondern künftig auch Jugendliche hoch verschulden und Privatinsolvenz anmelden?
Bei uns wird seit langer Zeit auf die Umwelt geachtet, Müll mitgenommen und nicht in die Natur geworfen. Keine Einrichtungen weggeworfen, weil sie nicht mehr modern ist (der 1. Wohnzimmerschrank, Sessel, Esstisch in der Stube, 1. Küchenschränke in der Küche, etc.). Bei uns werden keine T-Shirt für 2,00 Euro gekauft und nach 3 Monaten weggeschmissen. Auch fremdes Eigentum wird geachtet. Bei jüngeren Leuten ist das zu häufig nicht der Fall. Können sie dann tatsächlich schon verantwortlich handeln? Wie passt es zusammen, wenn Kleidung nicht nachhaltig gekauft, Müll in die Natur geworfen, Taxi Mutter genutzt wird, Flugreisen erfolgen und von älteren Generationen vermeitlich die Zukunft geraubt wird? Das zeigt für mich, dass die jungen Leute überwiegend noch keine Verantwortung übernehmen wollen oder können. Nicht für sich selbst, nicht für ihre Zukunft und nicht für andere.
Solange wir noch Parteien haben, die hinter der Demokratie stehen, wird ein Wahlrecht ab 16 sicherlich keine negativen Folgen haben. Wie aber sieht es aus, wenn politische" Blender" zur Wahl stehen? Oder (wie sich in vielen Beiträgen leider deutlich zeigt) die Kenntnis von Demokratie verloren geht?
Anmerkung: Reichtum bedeutet nicht mangelndes Umweltbewusstsein.
zum Beitrag30.09.2021 , 13:31 Uhr
Beim Familienwahlrecht (obiges Beispiel 4 Kinder) würden Vater + Mutter je 3x wählen + damit zählen die Stimmen auch 3x. Wähler, die keine minderjährigen Kinder haben wählt nur 1x und haben also nur eine Stimme.
Zum Wahlmaximalalter: Es gibt Menschen, die noch mit 100 Jahren geistig topfit sind. Denen das Wahlrecht zu entziehen verstößt eindeutig gegen das Grundgesetz. Das vorhandene Wahlrecht schließt bereits Menschen aus, die geistig nicht mehr in der Lage sind selbst zu wählen! Da dürfen andere (Ehepartner, Kinder) für diese nicht wählen.
Ältere Menschen sind nicht per se von der Gesellschaft abhängig (zB. Privatiere). Sie haben für Rente + Pflege mit ihren Beiträgen einen Anspruch erworben! Wenn sie "von der Gesellschaft "unabhängig" sein sollen, müsste das Generationenprinzip der gesetzlichen Renten- + der Pflegeversicherung geändert werden. Die Rentenversicherung muss + hat (leider nicht genug) Rücklagen gebildet + der Staat kräftig in die Rentenkassen gegriffen. Das müssen heutige Neu-Rentner bereits ausbaden (sinkende Rentenansprüche - zunehmende Altersarmut). Renten werden versteuert! Damit zahlen Rentner/innen für die Gesellschaft + auch für Ausgaben, die allen Kindern zukommen. Wenn der Staat künftig für die heutigen + künftigen Kinder Rücklagen für deren Renten bildet, zahlen die "Alten" auch für deren Renten. Damit wird das Generationenprinzip erstmals durchbrochen, in dem die Rentner und alle anderen Zahler nicht nur für die Renten ihre Eltern- + Großelterngenerationen sondern zusätzlich für die Kinder-, Enkel- + Urenkelgeneration aufkommen müssen. Ihnen dann auch noch das Wahlrecht zu entziehen oder zu kürzen? Und: Wie soll die vorgeschlagene Minderung des Stimmrechts praktisch umgesetzt werden? Das Geburtsdatum auf den Wahlzettel schreiben + damit das Prinzip der geheimen Wahl durchbrechen? Wie lang soll die Auszählung der Wahlzettel dauern? Eine Wochen oder länger? Und: Seit wann setzen Parteien ihre Wahlversprechen tatsächlich auch um?
zum Beitrag29.09.2021 , 22:17 Uhr
Die Vermögensvorsorge, also das Verwalten des Vermögens eines minderjährigen Kindes durch die Eltern ist nicht uneingeschränkt. So haben Eltern für bestimmte Handlungen/Verfügungen das Familiengericht einzuschalten.
Damit müsste entsprechend Paul Rabes Vortrag also bei wichtigen Wahlentscheidungen das Familiengericht und nicht die Eltern entscheiden? Wohl kaum machbar!
zum Beitrag29.09.2021 , 21:06 Uhr
Jede/r, der hier ein Familienwahlrecht fordert, sollte in das Grundgesetz sehen: Das Stimmrecht wird in gleicher Wahl ausgeübt. Absolut keiner kann für eine andere Person wählen. Was wäre, wenn ein politische interessiertes Kind mit z.B. 14 Jahren nicht die Partei wählen will, die die Eltern wählen? Und: Würde das Wahlrecht geändert, wo wäre die Grenze? Nur Eltern für ihre minderjährigen Kinder (bei Uneinigkeit wird 2 x gewählt oder der Stimmzettel von beiden und damit ungültig ausgefüllt - geht schon praktisch nicht, weil nur eine Person in die Wahlkabine darf)? Wer ist zuständig, wenn diese Kinder einen Vormund haben, der kein Elternteil ist? Dürfen Eltern und der Vormund das fremde Wahlrecht ausüben, also gleich 3 Stimmen für ein Kind abgegeben werden? Bei Kindern, die sich in Obhut befinden der Heimleiter? Eltern für ihre volljährigen Kinder, die ihr Wahlrecht wegen einer geistigen Behinderung nicht selbst ausführen können? Bei alten Menschen, die nicht mehr selbst wählen können die Ehepartner oder Kinder? Das lässt sich weiter spinnen bis zur Frage, ob z.B armer Mensch sein Wahlrecht verkaufen darf. Hier soll also das Wahlrechts aufgelöst werden, das unsere Vorfahren mühsam erkämpft haben? Zudem stellt sich die Frage, wer denn die Interessen der Jugendlichen nicht beachtet. Wirklich nur die alten Menschen (Großeltern, Urgroßeltern) oder nicht auch die Eltern selbst, die - wie sich auch in den Schulferien 2020 + 2021 gezeigt hat, selbstverständlich mit der Familie in den Urlaub geflogen sind und ihre Kinder auch weiterhin mit dem Auto zur Schule fahren und abholen? Das sieht man auch am Geschrei um die CO 2-Abgabe und die damit vor allem vorgerechneten Mehrkosten für Familien. Licht aus, Heizung unter 21 Grad und zu Fuß zum Bäcker statt mit dem Auto kann auch von Familien gelebt werden. Soweit es um Klima- und Umweltschutz geht, kann das von der Bevölkerung gelebt werden, eine gesetzliche Regelung bedarf es dafür nicht zwingend! Man muss es aber wollen!
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