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kernulli
Interessant wäre noch die Frage gewesen, was der Herr Verfassungsrichter zum Fotografieren der durchsuchten Wohnung sagt.
Wenn schon das Eindringen fremder Menschen traumatisierend sein soll, dann ist die Vorstellung, dass jeder Raum das Eigenheims auch noch fotografiert wird und damit in der Ermittlungsakte für jeden sozusagen zugänglich wird, noch einmal zusätzlich belastend.
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5. Polizisten sollten so ausgebildet sein, dass sie einen Attentäter nicht aus den Augen verlieren und verfolgen können, wenn sie ihn schon mal gefunden haben. Zumindest sollten sie so zielgenau Verstärkung rufen können, dass die Verfolgung des Täters unmittelbar erfolgen kann und er sich nicht 2 Stunden irgendwo verstecken kann. Was für die Anwohner eine erhebliche Gefährdung bedeutete, denn sie sollten ja gerade nach Hause gehen oder zu Hause bleiben. Nicht auszudenken, wenn der Attentäter in der Tiefgarage im Wohngebiet noch eine Familie hingerichtet hätte.
Alles in allem wären das genug Fragen für einen Untersuchungsausschuss in Bayern, denn das neue "Sicherheitskonzept" der bayerischen Staatsregierung ist ein Placebo und wird dafür genutzt schon lange gehegte Wünsche wie Taser oder Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung politisch zu ermöglichen. Das Problem in München war aber sicher nicht zu wenig Polizei oder falsche Waffen, sondern fehlende Kennzeichnung, überlasteter Funk, mangelnde Einsatztaktik, schlechte Ausbildung und anscheinend auch mangelhaftes Training an der Schusswaffe.
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Das muss aufgearbeitet werden:
1. Polizisten müssen so ausgerüstet sein, dass sie als Polizisten im Einsatz erkennbar sind. Denjenigen Kommentatoren, die das bezweifeln sei gesagt, dass die Polizisten in diesem Fall auch erst zum Tatort fahren mussten. Diese Zeit reicht locker, um sich eine Weste anzuziehen, oder eine Marke um den Hals zu hängen oder auch nur eine Armbinde mit der Aufschrift „Polizei“ anzulegen. Es hätte der Einsatzzentrale unmittelbar geholfen, wenn sie von den Zeugen auf weitere „Täter“ mit Langwaffen mit Armbinden „Polizei“ aufmerksam gemacht worden wäre. Dann hätte sich die Terrorlage in Luft aufgelöst.
2. Die Einsatzzentrale muss wissen, wo sich die Einsatzkräfte befinden und wie sie ausgerüstet sind
3. Die Einsatzkräfte müssen mit der Einsatzzentrale kommunizieren können, um beispielsweise mitzuteilen, dass man einen einzelnen Täter verfolgt.
4. Polizisten sollten in der Lage sein einen Attentäter mit der Schusswaffe zu treffen, denn dazu tragen sie Schusswaffen. Wenn sie das nicht können, dann brauchen sie auch keine Schusswaffen (in England tragen die Polizisten ja auch keine Schusswaffen)
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Genau diese Fragen müssen gestellt werden:
Früher wurde bei Amoklagen auf Verstärkung gewartet. Dies gab den Tätern weitere Zeit für ihr mörderisches Treiben. Daher hat man dies geändert und bereits die zuerst eintreffenden Polizisten sollen unmittelbar gegen den oder die Täter vorgehen.
Dagegen ist auch überhaupt nichts zu sagen.
Wenn aber diese Taktik dazu führt, dass Polizisten für Terroristen gehalten werden und dadurch ein regional begrenzter Amoklauf zu einer terroristischen Großlage eskaliert, dann ist da etwas gehörig falsch gelaufen.
Und man muss unbedingt aufklären, wie es dazu kommen konnte.
Der bayerische "wuchtige" Staat hat völlig über reagiert, weil er das, was die Polizei selbst ausgelöst hat, nicht mehr korrigieren konnte.
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Test
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Warum fällt es Politikern und Medien eigentlich so schwer, bei diesem Thema bei der Wahrheit zu bleiben?
„Posendarstellungen verletzen die Persönlichkeitsrechte von Kindern und sind oft Nährboden noch schlimmerer Formen von Gewalt“, sagte Schwesig bei der Vorstellung des Netzwerks.
Diese Behauptung hat keinerlei empirische Grundlage. Wenn Kinder und Jugendliche "Sexting"-Bilder von sich veröffentlichen, dann kann nur eine durchgeknallte Schwesig daraus eine Persönlichkeitsrechtsverletzung behaupten. Die "taz" plappert inzwischen leider auch jeden Unsinn nach, anstatt über die Problem in den USA zu berichten, in denen Kindern und Jugendlich aufs Heftigste kriminalisiert werden, weil sie Nacktbilder von sich verschicken. So heftig, dass einige Bundesstaaten versuchen die Gesetze wieder zu entschärfen. Da kann man nur hoffen, dass es einmal deren eigenen Kinder treffen wird, dann kommt man vielleicht zur Vernunft.
Es gibt davon abgesehen keinerlei empirische Forschung darüber, ob Posingbilder oder sogar Kinderpornografie ein Nährboden oder Vorstufe für sexuellen Missbrauch sind. Es ist eine Annahme, die munter behauptet wird, weil sich ins küchenpsychologisch-beschränkte Denkmuster passt, aber auch die "taz" wird dafür keinerlei empirische Belege finden.
" erscheinen ab jetzt große Hinweise, die davor warnen, dass Missbrauchsinhalte illegal sind und gemeldet werden müssen. "
Bei der "taz" hat man anscheinend jede Recherche eingestellt und übernimmt Politiker-Behauptungen. Es gibt gerade keine Anzeigepflicht und das ist auch gut so, sonst würden noch mehr Kinder und Jugendliche kriminalisiert, weil sie freiwillig Nacktbildchen von sich verschicken.
Maas und Schwesig setzen offensichtlich alles daran, die us-amerikanischen Probleme auf dem Gebiet zu wiederholen, anstatt auf die Fachleute zu hören. Fachleute schütteln über den Irrsinn im Sexualstrafrecht und auch über den willfährigen Beier nur noch den Kopf.
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"Immerhin sind die beiden frei."
Was ist denn das für ein zynischer und menschenverachtender Kommentar?
Sie haben schon gelesen, dass der eine von den beiden seit 30 Jahren unschuldig in der Todeszelle saß und jeden Tag damit rechnen musste umgebracht zu werden? Das ist Folter.
Ich hoffe jeder von beiden erhält pro Tag unschuldiger Haft 10.000 US-Dollar, steuerfrei natürlich.
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Hierzulande hatten Experten bei der Einführung der Jugendpornografie davor gewarnt solche Konstellationen zu kriminalisieren, denn der Schaden entsteht schon durch die Ermittlungen wie Hausdurchsuchung, Beschlagnahme und den Zwang, das eigene Intimleben vor Polizisten und Staatsanwälten auszubreiten, in der Hoffnung nicht als Sexualstraftäter verurteilt zu werden. Das ist staatliche sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche.
Der Autor schreibt zu Recht, dass es für Kinder und Jugendliche vollkommen natürlich ist zu „sexten“. Unnatürlich ist der Schutzwahn der letzten 30 Jahre, mit dem Sexualität von Kindern und Jugendlichen unnachgiebig kriminalisiert aka „geschützt“ wird.
Die Aussage der Anwältin ist zynisch. Untersuchungen zeigen, dass selbst 12-Jährige „sexten“, d.h. sie produzieren Kinderpornografie von sich. Der Empfänger kann in große Schwierigkeiten kommen, wenn er strafmündig ist: Z.B. wenn ein 14-jähriger seine 13-jährige Klassenkameradin bittet ihm Nacktbilder zu schicken. Eine Mutter, die ihr 13-jähriges Mädchen „beschützen“ will, zeigt den 14-jährigen Täter an. Der bekommt eine Hausdurchsuchung wegen dem Verdacht von Kinderpornografie, seine Computer werden beschlagnahmt. Dort findet man dann möglicherweise noch illegale Musik, Spiele oder Software als Beifang, die in Deutschland verwertet werden dürfen. Auch wenn er nicht als Sexualstraftäter verurteilt wird, sein Intimleben und seine Privatheit sind zerstört, seine Geräte kriegt er, da Tatmittel, möglicherweise nicht zurück und er wird vielleicht wegen seiner illegalen Musik doch noch bestraft.
Die Gesetze richten sich so gegen diejenigen, die sie eigentlich schützen sollen. Das war abzusehen, denn sie wurden gemacht ohne auf die sexuelle Lebenswirklichkeit von Kindern und Jugendlichen einzugehen. Ich möchte nicht, dass der Staat im Intimleben von pubertierenden Kinder herumschnüffelt. Das ist nichts anderes als Vergewaltigung.
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